Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XII. (1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- – (sequence 163)
- Language
- German
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1 160 Durch sie erhielt das Geistesleben im Lehrhause seine ureigenste Struktur und Aussehen. Hilleis Ruf und Ansehen als Meister der Halachah und als Kenner der religionsgesetzli^ien Bestimmungen ist unbestritten. Bezeichnend für die Liebe, die er als Lehrer genoss, ist die Mitteilung des Talmuds (Sabbath 17a), dass an einem Tag, da Hillel und Schammai über eine Halachah mit einander stritten — es handelte sich um die Weinlese zu Kelterzwecken, ob die dabei abfliessende Flüssigkeit die Aufnahmefähigkeit (הכשר) für spätere Verunreinigung bewirke — und Hillel sich der Ansicht Schammais fügen musste, dieser Tag von der Gesamtheit empfunden wurde, wie der Unglückstag, da Israel die Sünde des goldenen Kalbes beging 1). Seine Ansichten in halachischer Beziehung festzustellen, ist nicht leicht, da sie fast immer in der Ansicht der Beth Hillel, also seiner Schule, mitenthalten sind, wofür Halevy viele Beweise anführt. Die wenigen Fälle, in denen er speziell mit Scbammai in Widerspruch steht, rechtfertigen es nicht, dass die Mischnah Aboth V, 20 von dem Streit zwischen Schammai und Hillel sagt, dass er von ewigem Bestand und ewiger Wirkung sei. weshalb Halevy an dieser Stelle mit Recht die Lesart Beth Hillel und Beth Schammai vorsclilägt, es sei denn, dass man auch hier ohne weiteres Hillel und Schammai je mit ihrer Schule identifiziert. Im allgemeinen ist ja bekannt, dass bei dem Streite der Beth Böllel und Beth Schammai, von den Beth Hillel, bis auf einige ganz bestimmte und öfters aufgezählte Fälle, die erleichternde Ansicht vertreten wird. Für Hillel selber trifit das durchaus nicht durchwegs zu. In Tosefta Maasrotb III werden gleich drei Fälle mitgeteilt (von denen ^der eine auch bei unsicherer Lesart Bezah 35a behandelt wird), in denen von Hillel gesagt wird, dass er לעצמו אוסר für sich als verboten erklärt habe. Diese Worte לעצמו אוסר werden von Raschi Bezah 35a allerdings in dem Sinne aufgefasst, dass er allein es als verboten erklärt habe, während alle Welt gegen ihn Stellung nimmt. Immerhin wäre es möglich, diese l) Dieser Fall wird im Talmud nicht zu den bekannten Streitfragen zwischen HiUel und Schammai gerechnet, weil Hillel sich gefügt habe; auch der Fall wegen מיכה□ nicht, weil er kein neuer, nur zwischen den beiden vorliegender Streitfall ist. \