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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1918-01-01 · XII. (1918) · page 162

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XII. (1918)
Date
1918-01-01
Page
– (sequence 162)
Language
German
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159 ligionswegen verboten, irgend einen privaten Gebrauch zu machen, einen Nutzen zu ziehen. Solche Missbrauche waren oft unvermeidlieh, wenn jemand von langer Zeit her ein Tier für heilig erklärte und längere Zeit verstrich, ehe es seinem heiligen Zweck zugeführt wurde. Es berichtet uns nun der Talmud (Pesachim 66 b), dass in Hillels Zeiten die Gefahr solchen Missbrauchs ausgeschlossen war; denn er bestimmte, dass man sein Tier, ehe man es dem heiligen Gebrauch weihte, in den Tempelvorhof zu bringen habe. Erst dort dürfe man es weihen, um es alsdann sofort nach Yollzug der Ceremonie des Händeauflegens schlachten zu lassen. So sehen wir, dass Hillel auf allen Gebieten des Lebens, sowohl im privatrechtlichen und eherechtlichen Gebiet wie im Bereiche des religiösen Lebens, glückliche Einrichtungen getroffen hat. Hillel war auch der treueste Wächter und Verfechter der Tradition, ja er war eine wirksame Stütze derselben. Um die Tradition in drei gesetzlichen Bestimmungen festzustellen, wanderte Hillel, wie wir bereits vernommen haben, von Babylonien nach Jerusalem aus und blieb dort viele Jahre im Lehrhause der gefeierten Gesetzeslehrer Schemaja und Abtaljon, damit er seine Überlieferungen festige und mehre. Seiner Treue und Pietät gegen die Überlieferungen verdankt er seine Würde als Synhedrialpräsident. Laut und energisch genug gibt er seinem Unmut Ausdruck, dass die palästinensischen Gelehrten durch Nachlässigkeit und Gleichgiltigkeit gegenüber der Tradition, die sie weit mehr kennen zu lernen Gelegenheit gehabt hätten, als er selbst, der nicht immer im Umgang mit den vielgenannten Traditionsgrössen gestanden habe, ihn in die ihm durchaus nicht angenehme Zwangslage versetzt hätten, das Amt des Patriarchen annehmen zu müssen. Um die müdlichen Überlieferungen durch Anlehnung an das Bibelwort oder durch Ableitung aus ihm zu stützen, stellt Hillel die zum Teil gleichfalls überlieferten sieben Deutungsregeln auf, die an verschiedenen Stellen der talmudischen Literatur aufgezählt werden (so Aboth de Rabbi Nathan XXXVII, 10, Tosifta Sanhedrin VII, Ende) und die in den folgenden Zeiten das ständige Rüstzeug der Weisen im Lehrhaus bilden. Diese Regeln brachte Hillel auch am Tage seiner Ernennung zum Patriarchen hinsichtlich des Pesachopfers am Sabbath vor den B’ne Bethera in Anwendung.

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