Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XII. (1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- – (sequence 75)
- Language
- German
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n fertoucherten, dass sie Landgüter und Weinberge hätten, dass die Synagoge in Sens höher sei als die benachbarte Kirche, der Gottesdienst darin die Christen störe, dass die Türen der Juden Räubern offen stehen, dass sie den Christenglauben verspotten, und dass Juden ihre christlichen Ammen nötigten, nach eingenommenem Abendmahl die Milch in den Abort zu lassen: so haben diese unsinnigen Ausfälle gegen die Juden zwar nicht kirchlicher, aber auf jeden Fall gewissenloser den Juden gegenüber gemacht. Die Juden um ihretwillen zu begünstigen, wäre zu viel verlangt gewesen von Philipp. Er dachte gar nicht daran. Die im Jahre 1219 für die Kronländer erlassenen Ordnungen bringen die Grundgedanken des kanonischen Rechtes in zum Teil ganz widersinniger Weise zum Ausdruck, und im Statut von Melun wird die von Innozenz vertretene Theorie ganz deutlich festgehalten. Da werden die Juden in Hinblick auf das Recht der Rückforderung als ״servi״ (Knechte) bezeichnet, was durch Hinzufüerung von ״proprii" (hörig) verstärkt wird. Dadurch, dass die Franzosen sich Herrenrechte über die Juden anmassten, wurden diese auf die niedrigste Gesellschaftsstufe herabgedrückt. Dem Willen der Kirche hat Philipp demnach nicht immer Rechnung getragen. Seine Nachfolger waren vielfach konsequenter. Wenn sie der Ansicht waren, dass der Wucher nicht erlaubt sei, so führten sie das Wucherverbot ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Bedürfnisse auch für die Juden durch. Ja, man kann sagen, dass sie in manchen religiösen und sozialen Bestimmungen die Ver- Ordnungen Innozenz’ III. noch überboten. €) Südfrankreich und Spanien. Ein Schritt weiter führt uns in die berühmte Heimat der Troubadours, nach Südfrankreich und Spanien. Während in Nord- und Mittelfrankreich die monarchische Gewalt wenigstens so weit der kirchlichen entgegengearbeitet hatte, als das Volk nicht einfach auf die Predigten der Geistlichen hin über die Juden herfallen konnte, waren die Juden Südfrankreichs und Spaniens den päpstliehen Vertretern nicht schutzlos preisgegeben. Dabei war der Norden seiner Kultur und seiner Bevölkerung nach dem kirchlichen Denken verwandt, während der Süden viel freier, viel ungebun-