Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XII. (1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- – (sequence 73)
- Language
- German
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10 Weicher den Eechtsgrundsatz der Kirche durchgeführt wissen wollte. Dass das Streitobjekt nicht diese Frage für sich bildete, sondern die allgemeine Frage, ob die Kirche oder der Königs־ wiile beherrschend sein sollte, ist klar 1). Die Kirche, die das Denken Philipps wie seines Vaters beherrschte, sollte doch nicht die Möglichkeit haben, dem Rechte des Staates vorzugreifen. Desto grösser war sein Bemihen, der Kirche gegenüber in all seinen Handlangen das Kirchliche als Motiv zu erklären. Als er die Jaden vertrieb, liess er durch seine Biographen rühmen, dass sogar die Jaden sich über seine Grossherzigkeit und Unbestechlichkeit gewandert hätten2), da das Judengeld ihn nicht zur Zurücknahme seines Vertreibangsediktes bewegen konnte. Schliesslich berief er die Jaden aber doch zurück. Philipp muss den Spiess herumgedreht und diese Zurückberufung nachträglich als im Interesse der Kirche gelegen erklärt haben, wie er früher die Ausweisung im Interesse der Kirche verordnet hatte. Wie er diese Zurückberafang mit kirchlichen Gründen gerechtfertigt hat, wissen wir frei־ lieh nicht, aber dass er es getan hat, ersehen wir daraus, dass der Papst diese Massregel später lobte3). So deckten sich Philipps Ansichten über die Juden stets mit denen des Papstes, wenn keine andere Frage die beiden miteinander entzweite. Auch das grausame Verfahren in Braysur-Seine im Jahre 1192 zeugte davon. Damals stand er mit der Kurie gut: da verbrannte er Huuderte von Jaden. Dann kam eine Zeit, wo er mit der Kurie Streit gehabt hatte: da nahm er eine Massregel zurück, die wohl nicht von der Kurie selbst, aber aus kirchlichen Motiven von ihm getroffen worden war4). Im Jahre 1198, zwei Monate nach der Zurückberufung der Juden, hören wir ihn den Rechtssatz vertreten, der hier zuerst auftaucht: dass die Juden von dem Herrn, in dessen Gebiet sie gewohnt, zurückgefordert werden können, wenn sie sich ins Gebiet eines anderen begeben haben. Wie unnatürlich י) Besonders, wenn man in Betracht zieht, dass bei der Kirche wclil der Grand vorherrschend war, dass die Christen in den Häusern der Juden nicht religiös beeinflusst würden. *) Dass das nicht wahr sein kann, begründet schon Caro, S. 360 und, Anm. S. 505. *) Reg. IIL, üb. VII, 136, pag. 501, ed. Migno. 4) lieg. III., lib. VII 136, pag. 501, ed. Migne.