Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XII. (1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- – (sequence 67)
- Language
- German
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64 Zum ersten Mal1) finden wir diesen Namen bei Friedrich II. Unter dem Nachfolger Innozenz’ auf dem höchsten Throne der Christenheit hören wir von einer Ketzerverbrennung, Judenbeschuldigung und Niedennetzelang der angeblichen Verbrecher mit anschliessender Plünderung. Möglicherweise haben sich darauf die Jaden selbst im Jahre 1235 an den Kaiser mit der Bitte gewandt, fürder als Knechte der Kammer von ihm geschützt zu werden. Darauf fällte, nach einer durch getaufte Juden angestellten Unter- 8achung, der Kaiser selbst das Urteil. In der Urkunde über die Freisprechung begegnen wir nun zum ersten Mal dem Ausdruck ״Kammerknechte“ für die Juden. Es ist sehr gut möglich, dass dieser Ausdruck, der von da an in der Kanzlei Friedrichs ständig in Gebrauch blieb and für Juden des Kaiserreiches und Siziliens2) galt, im Gegensatz zu der Kirche gewählt war3). Bisher, und besonders zur Zeit Innozenz’, hatte er sie als Knechte der Kirche angesehen. Nun wurde zunächst durch den Namen ״Kammerknechte“ nicht viel geändert. Die Juden hatten gehofft, dass das Privileg Friedrichs I., das einen Teil der Juden der kaiserlichen Kammer unterordnete, nun auf alle Juden des Reiches ausgedehnt würde 4). Aber wenn Friedrich auch bald versuchte, die Zahl der reichsunmittelbaren Juden zu vermehrens), so erkannte er das Privileg Friedrichs I. nur für diejenigen Juden an, die wirklich unmittelbar zur Kammer gehören. Der Name der Kammerknechtschaft liess das Verhältnis der Jaden zum Staat viel einheitlicher erscheinen, als es tatsächlich war. Er drang allmählich in ganz Deutschland durch. Sachsen- Spiegel and Scbwabenspiegel führen dieses Verhältnis — in nicht *) VgL Caro S. 412 ff. * *) Daseihst. Ä) Daselbst. 4) S. daselbst. *) So besonders in Österreich. Der gegenteilige Fall findet sich unter dem Pontifikat Innozenz’ III., der für Juden eintrat, um sie der Reichsunmittelbarkeit allmählich zu berauben, indem er sie an Orten, wo ihm die weitliehe Gerichtsbarkeit nieht znstand, der Reichsgerichtsbarkeit entzog. Caro, S. 423, vermutet selbst, dass der Papst die Kammerknechte des Kaisers an die Kirche bringen wollte, weist den Gedanken aber wieder zurück, da der Papst hierbei auf Bitten der Juden gehandelt habe. Das schliesst aber nicht aus» dass er mit der Vertretung dieser Bitte einen anderen, weitergehenden Plan verband als die Juden selbst.