Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XII. (1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- – (sequence 66)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3486266-3486293--4918-3491288- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
63 Märtyrertums gelassen hatte, war die politische Kirchlichkeit Friedrichs, jenes fast sein ganzes Lehen durchziehende Streben; die Päpste seinen Interessen günstig zu stimmen, der Grund ihr die Schutzlosigkeit der Juden. Die Bestimmungen des Laterankonzils wurden in ganz Deutschland peinlich befolgt. Die Jaden mussten gezeichnet einhergehen, kein Jude sollte in Deutschland als Beamter angestellt werden. Der Babenberger Friedrich von Österreich musste gerade deswegen des Kaisers Tadel über sich ergehen lassen1). Sie durften keine christlichen Dienstboten haben. Und wenn Juden geplündert und niedergemetzelt wurden, so fand Friedrich, der als Schutzherr die Juden seiner Kammer verteidigen sollte, keine Strafe für die Schuldigen, wohl aber Entschuldigung2) für ihr Vergehen. Mit all dem soll nicht Friedrich der Vorwurf gemacht werden, als ob er das von ihm als Recht Erkannte nicht in die Tat hätte umsetzen wollen. Zu seiner Zeit und bei seiner leicht zum Spott neigenden Geistesverfassung war seine Behänd• lungsweise beachtenswert, aber nicht im Verhältnis zu seiner der Zeit weit vorauseilenden Intelligenz. Ein Zeitgenosse Friedrichs, der Führer der Mongolenhorden, hat auch Interesse für die Juden gezeigt, ebenso wie der Sultan der Türken. Und ihnen war es nicht vergönnt, wie Friedrich als aufgeklärte Geister der Nachwelt voranzuleuchten. Friedrich hatte, wie für vieles andere, auch für Juden und Judentum Interesse, aber Verständnis für das Volk der Juden hat er nicht gehabt 3) und nicht geheuchelt. Er behandelte sie wie Knechte. Und Knechte waren die Juden für ihn wie für Innozenz, ob er sie in Sizilien, den ehemaligen Gesetzen noch Rechnung tragend, an seinen Hof und ins Land kommen liess, oder ob er sie in Deutschland zu Stenern heranzog. Die Frage war nur, wessen Knechte sie waren. Und hier tritt der politische Charakter seiner Kirchlichkeit, mit allen Erschein־ ungen der Inkonsequenz und zu Zeiten auch der Unnatürlichkeit, zu Tage. In Sizilien waren sie Kirchenknechte, in Deutschland sollten sie Kammerknechte sein — aus kirchlichen Motiven. ף Graetz VII2, S. 98. ף Huill. Breholles VI 2, 870. s) Was Güdemann, II, 108 anführt, beweist für Friedrieh wenig und für die Juden nur, dass sie Geist und Verstandesschärfe überall anerkannten.