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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1918-01-01 · XII. (1918) · page 63

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XII. (1918)
Date
1918-01-01
Page
– (sequence 63)
Language
German
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Aach andere Gewerbe konnten blühen. Ganze Familien worden durch die berühmten Schreiber bekannt, die sie stellten. Und die Boden- und Seidenkultur fanden in den Juden eifrige Förderer. Die Bestimmungen des Papstes hatten aber auch in den Geldgeschäften, die trotz der vorhin erwähnten Tätigkeit einen Hauptnahrungszweig der Juden Italiens bildeten, keine Änderung herbeigeführt Wenn sie in Italien weniger ausschliesslich von Juden betrieben wurden, so kann dies eben nur ein Beweis mehr dafür sein, dass dieser Zweig von den Juden besonders dort ergriffen wurde, wo sie von den anderen Berufs- und Wirkungskreisen ausgeschlossen waren1). Dass sie aber immer noch Zinsen nahmen und Wucher trieben, wird daraus ersichtlich, dass es von den jüdischen Gesetzeslehrem in Italien selbst beklagt, oder, was für die Tat- Sache ebenso beweisend ist, dureh den Hinweis auf die besonderen Umstände, unter denen die Juden lebten, zu entschuldigen gesucht wird. Die Beschlüsse der Lateransynode bezüglich des Wuchers waren für Italien vergeblich. Im Gegensatz zu den Juden Italiens stehen die sizilianischen Juden durchaus unter dem Einfluss der Kirche. Wenn wir von den Städten absehen, ist ja die Kirche die Macht gewesen, die auf die Verhältnisse der Juden im Königreich Sizilien nach dem Staat, zu Zeiten sogar vor dem Staat, den grössten Einfluss ausgeübt hat. Von dem Moment an, wo die sizilianischen Normannen unter Nichtachtung des Kaisers das Bündnis mit dem Papste geschlossen und im Bunde mit ihm ihren Staat begründeten, war dieses Verhältnis angebahnt. Dadurch waren von Anfang an kirchliche Motive mit begründend im Normannenstaat. Sie brachten es mit sich, dass die grossen Kirchen und Klöster, an welche durch normannische Verleihung Juden kamen, auch die direkte Rechtshoheit über die Juden ausübten. So weit die normannischen Gesetze Geltung hatten, sahen sie für die Juden freilich gleiche Rechte vor wie für die Sarazenen. Die Stellung, die das Papsttum י) VgL Stobbe: .Können wir es dem Hungernden verargen, wenn er zu viel von der einzigen Speise isst, die man ihm darreicht?״.

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