Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XII. (1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- – (sequence 62)
- Language
- German
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59 kirchliche Motive anerkannten, ja, dass die Bevölkerung Italiens überhaupt zu wenig kirchlich gesinnt war. Daher waren sowohl die geistigenl) wie die beruflichen 2 *) Beziehungen zwischen Juden und Nichtjuden günstig, wozu besonders der Umstand mitgewirkt haben mag, dass in Italien der Handel nicht ausschliesslich in den Händen der Juden war und mit dem Grosshandel und Wucher der Hauptgrund des Neides und der Missgunst wegfiel. Welches nun auch die hauptsächliche Ursache gewesen sein mag, die Tat- Sache steht fest, dass Städte und Fürstentümer in Italien Verhältnismässig am wenigsten das Kirchenrecht zur Anwendung brachten. So z. B. wurde das Gebot, Judenabzeichen zu tragen, in mehreren Städten entweder gar nicht eingelührt oder bald abgeschafft *). Die Städte erliessen den Juden für Geld oder aus Toleranz die Abzeichen, wie z. B. in Todi, im Gebiet von Spoleto kraft einer Konvention vom 9. Januar 1292 4). Die Bestimmungen bezüglich der Arzte scheiterten an den guten Erfahrungen, die. man überall mit den jüdischen Ärzten gemacht hatte5). Zur Zeit Innozenz* war zwar kein Jude am päpstliehen Hofe, aber in seiner Umgebung blieben sie in ihrer Stellung trotz der Versuche, die von christlichen Ärzten gemacht wurden, sia zu verdrängen 6). Die Verordnungen waren freilich geeignet, Misstrauen und Hass entstehen zu lassen und zu befestigen. Aber das Gewerbe der Juden in Italien konnten sie doch nicht verdrängen. Sie waren Färber7), Schmiede, Schlosser, Weber und Silberarbeiter8); wo das Gewerbe zu geräuschvoll war, mussten sie angewiesen werden, an christlichen Feiertagen auszusetzen. Wäre das denkbar gewesen, wenn die Bestimmungen von 1215 sich dauernde Bedentung erobert hätten? l) Vgl. Gildemann, II. S. 190 und 227—236. 2) Das. S. 238. י) Das. S; 90 und 250. 4) Diesbezüglich verweist Güdemann, II. S. 90 auf L. Lewy, Deereti del Comuni di Todi contro gli Ehrei e giustizia loro resa da Francesco Sforza im Archivio storico italiano, 4. seria Tom. VII, 25. .,״.*) Vgl. Raumer, Hohenstaufen V, S. 244. ö) Güdemann, II. S. 237 und 249. 7) Als solche besonders von Friedrich II. herangezogen. 8) So in Sardinien, wo sie auch in der Architektur und im Bergbau tätig waren.