Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XII. (1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- – (sequence 60)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3486266-3486293--4912-3491282- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Viele Bestimmungen kamen später neu hinzu1), viele von den alten wurden immer neu eingeschärft2 * * * * * *). Aber gerade der Umstand, dass sie später nea eingeschärft worden sind, drängt uns zur Frage, ob und wie die Bestimmungen der Kurie im allgemeinen oder im einzelnen tatsächlich Einfluss auf das Rechtsleben der Juden in Italien, Deutschland, Frankreich» Spanien und England erlangten. Der Hintergrund, von dem sich Innozenz9 Bestimmungen abheben, und dem sie ein anderes Gepräge geben sollten, ist deutlieh aus ihnen erkennbar: Es ist eine Zeit, in der christliche Bediente und Geschäftsfreunde in jüdischen Häusern und jüdische Beamten an christlichen Höfen verkehren. Wir haben uns eine Gesellschaft zu denken, in der Juden und Christen sich auf den ersten Blick nicht unterscheiden, ja, auch für den genaueren Beobachter nicht leicht erkennen Hessen. Wenn Innozenz, was aus der Wiederholung und Verschärfung der Bestimmungen in den folgenden 20 Jahren ersichtlich ist. diesen Zuständen auch nicht mit einem Male ein Ende machen konnte, so war die Zeit dafür doch sehr günstig. Denn bereits war durch die Kreuzzüge die Kluit zwischen Juden und Christen immer breiter geworden. Dazu hatte die Kirche Bundesgenossen erhalten, welche das Volk den Juden entfremdeten. Das war nicht etwa der Klerus. Die Bischöfe und Äbte der alten Benediktinerklöster trugen sehr wenig oder gar nichts zur Verfolgung bei. Aber gegen Ende der Stauferzeit, mit dem Auftreten der Bettelmönche in Deutschland, l) Dass die Juden zu Ostern dem Pfarrer 0 Denare bezahlen sollten (1227 und 1246), ging noch an. Wie aufregend und anreizend musste es aber auf das Volk wirken, wenn bestimmt wurde, dass die Juden nicht Ärzte sein, weder Medizinen geben noch heilen sollten (1227), dass sie übermässige Zinsen erstatten (1226 u. 1246) und gegen Christen nicht Zeugen sein sollten (1291)! *) So z. B., dass Juden keine christlichen Ammen, Knechte, Mägde und Taglöhner halten (1231, 1233, 1239), keine christlichen Frauen haben!1299), den Kirchenzehnten entrichten sollten (1233), in der Karwoche nicht umgehen (1227, 1246), an Sonntagen nicht arbeiten (1246), keine öffentlichen Ämter hekleiden (1227, 1231, 1246>, Zeichen an ihren Kleidern tragen (1227, 1231, 123Ö, 1239, 1246, 1248), kein Fleiseh verkaufen und an Fasttagen keines essen (1243), nicht Wucher treiben (1227—1228), ihre Forderungen an Kreuzfahrer suspendiert werden (1245), die christlichen Sonn- und Feiertage von ihnen gehalten werden sollten (1227).