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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1918-01-01 · XII. (1918) · page 56

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XII. (1918)
Date
1918-01-01
Page
– (sequence 56)
Language
German
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53 waren sie ans religiösen Gründen verständlich. So war unter früheren Päpsten bestimmt worden, dass die Juden keine ehrist• liehen Ammen, Knechte, Mägde und Taglöhner1) halten und keine christliehen Frauen haben dürften 2). Diese Synodalbeschlüsse verstehen wir. Sie erscheinen geboten durch den Wunsch der Kurie, einer religiösen Beeinflussung von Christen in den Häusern der Juden vorzubeugen 3). Dass die Juden den Kirchenzehnten entrichten sollten 4), ist unter Umständen ebenso begreiflich wie, dass sie am Sonntag nicht arbeiten sollten * *). Solche Beschlüsse gaben der Kirche eine grosse Macht über die Juden in die Hand. Sie sollten überall Beachtung finden, ihre Vernachlässigung von den Landesherren geahndet werden, wenn sie nicht vom Papste getadelt werden wollten *). Von Innozenz III. werden nun jene Rechtsbestimmungen nicht nur wiederholt, sondern auch charakteristischer begründet und durch neue vermehrt, welche die alten sichern mussten. Er begründet das Verbot, christliche Ammen za halten, durch die blödsinnigsten Gerüchte 7). Dabei zeigt er die grösste Empfindlichkeit in der Aufrechterhaltung der Kirchenherrschaft. Den Kirchenzehnten hält er für notwendig, damit ״die Synagoge“ nicht triumphiere; wenn den Jaden mit Rücksicht auf die Christen 1002 nur verboten war, Sonntags zn arbeiten, 80 empfindet Innozenz schon störend, dass die Synagoge zu Sens höher ist wie die benachbarte Kirche, ja, dass sie überhaupt dort sei, da der Gottesdienst der Juden die Andaeht der Christen störe. Abgesehen davon, dass der Papst selbstverständlich dies, was frühere Konzilienand Synodalbeschlüsse über die Jaden verordneten, soweit diese ungünstig sind, bestätigt and immer wieder zur Beherzigung einschärft, hat er den Rechtsboden, von dem die *) I. J. 1074, 1092, 1114 und 1179. *) I. J. 1092. *) Diese Befürchtung ist für jene Zeit besonders begreiflich. So wenig mau im allgemeinen von einer ״ dekompositorischen* Wirkung des Judentums auf den deutschen Geist sprechen kann, so ist doch sicher, dam es damals von nicht geringem Einfluss auf den aufklärerischen Geist jener Epoche war, siehe dazu Reuter, Geschichte der religiösen Aufklärung im Mittelalter. Aber bei dem ersteren Verbot kann auch daran gedacht worden sein, durch Entziehuug der Dienstboten den Grundbesitz der Juden einzuschränken. 4J I. J. 1079. *) I. J. 1Q92. *) So wird 1081 die Beg&natigsng dar Juden in Spanien von Gregor VH. scharf gerügt. *) Ep. VII, 121.

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