Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XII. (1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- – (sequence 55)
- Language
- German
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- Nevers 1× ep/1000836
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52 Umgebung stimmte, wonach die Jaden als send mit allem, was sie haben, der Kirche dienstbar sind. War es doch eine von Innozenz’ schweren Anklagen gegen den König von Kastilienx) and den Grafen von Nevers gewesen, dass sie die Jaden, die Grundbesitz erworben hatten, nicht mit Gewalt veranlassten, den Zehnten za zahlen, sodass die Synagoge wachse and die Kirche abnehxne. Die im Laterankonzil 1215 zum Beschluss erhobene Entscheidung in der Zehntfrage hatte Innozenz auch schon 1207 dem Bischof von Anxerre gegenüber getroffen, der ihn gefragt hatten er eich gegen Jaden za verhalten habe, die Landgüter und Weinberge kauften and sich weigerten, davon den schuldigen Zehnten za entrichten. c) Zusammenfassung. Die Auffassung Innozenz’ von den finanziellen Pflichten der Juden gegen die christlichen Herren zeigt sich schon vielfach in der Praxis seiner Zeit; Die Judenpölitik setzt in ganz Europa mehr oder weniger kräftig ein. Merkwürdig ist, dass von dieser stärkeren and bewussteren Heranziehung der Jaden zu kirchlichen Abgaben gerade die Jaden Sems and Englands auch zur Zeit Johanns ohne Land — unberührt blieben. In Sizilien und Deutschlhnd worden sie Schwerer belastet als ehedem, in Frankreich traten an Stelle kirchlicher vielfach staatliche Steuern. Überall aber, wo kirchliche Gesichtspunkte massgebend waren, war mit dem ״Zehnten" noch so mancher andere Tribut an die Geistlichkeit gelegentlich za entrichten. . B. Die Rechtslage der Jaden. 1.) Im allgemeinen. Wollte die Kirche ihre Herrschaft über die Juden aller Christlieben Länder theoretisch zur Geltung bringen, so wusste Innozenz bin Mittel, die rechtlichen Verhältnisse der Jaden überall im einseinen %ie im allgemeinen durchgreifend zu verändern: Die Beschlosse der Synoden and Konzilien. Wenn froher jadenfeindliche Beschlüsse gefasst wurden, so י) Lnchaire, Innocent HI, Bd. 5, S. 83.