Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1918-01-01 · XII. (1918) · page 51

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XII. (1918)
Date
1918-01-01
Page
– (sequence 51)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3486266-3486293--4903-3491273
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

48 Aber auch die Juden in Köln und Trier sind vielleicht von der Steuer befreit worden, damit die geistlichen Herren treie Hand hätten. Die Juden des Erzbistums Magdeburg wie die von Halle gehörten schon vorher nicht unmittelbar zur kaiserlichen Kammer. Die Reinhardsbrunner Annalen berichten, dass die Juden sich vom Erzbischof Albrecht nach dessen Rückkehr aus Rom ihre Sekte bestätigen Hessen, indem sie ihm mit der Thora entgegenkamen. Kam er doch von Innozenz III.! Interessant ist es nun, wie Albrecht wenig später einen Gewaltakt gegen die Juden, die von den Hallenser Christen vertrieben worden waren, dadurch bestraft, dass er sich 1000 M. von den Christen bezahlen liess. Gewalttaten gegen Juden zu ahnden und Busse zu empfangen, kam dem Kaiser zu. Wenn, wie hier, der Erzbischof als Retter auftritt, 80 zeigt das, wie wenig doch zur Zeit Innozenz' das Recht des Kaisers Anerkennung oder Beachtung fand. Darum weiss Otto IV. in einem Streite mit Albrecht kein besseres Mittel, ihn zu schädigen, als das ״Judendorf“ niederbrennen zu lassen. Friedrichs II. Behandlung der Judenregalfrage zeigt verschiedene Entwicklungsphasen. In der ersten Zeit liess er die Judensteuern im Sinne Friedrichs I. ohne Änderung bestehen1). Dann kam die Zeit, wo Innozenz III. und sein Nachfolger2) immer peinlieber auf die Wahrung der kirchlichen Interessen in Fragen der Jadensteuer bedacht waren und Friedrich dem entgegenzuarbeiten suchte*). Demgemäss hat er in Italien die Regalien wieder an sich genommen und in Österreich versucht, den Kreis der reichsmittelbaren Juden auszudehnen. Aber in diesem Gegensatz zur Kurie konnte und wollte Friedrich nicht beharren. Besonders nicht in Sizilien. Das Verbleiben der Regalien und auch des Judenregals war oft genug ein Hinweis auf die Partei Verhältnisse und ein Gradmesser für die guten und schlechten Beziehungen der Machthaber zu einander. Als die Normannen im Bunde mit der Kirche ihren Staat begründet hatten, gelangte das Judenregal meist an die Kirche; s) Diese Zeit verlief auch in Sizilien in den konservativen Bahnen der normannischen Judenpoiitik. Der Genuss des Judenregals war beschränkt, aber Im allgememen wurde mit der Verleihung nicht gegeizt. *) Gregor IX., z. B. in einem vom 4. HI. 1233 datierten Rundschreiben. *) Auvray, Reg. Greg. IX. , H, 3. und H.-B. IV, 912.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.