Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XII. (1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- – (sequence 49)
- Language
- German
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46 Kirche über die knechtischen Juden zum Ausdruck bringen: Es war das Pfund Pfeffer1) und die zwei Pfund Zimmt, die sie beim feierlichen Aufzuge eines jeden neuen Papstes, begleitet von einer Thorarolle, als Huldigungsgabe zu bringen hatten. Wie waren nun die Steuern und Abgaben2 *), die die Kirche durch ihre Klöster und Geistlichen ausserhalb Roms und des Kirchenstaates in allen christlichen Ländern von den Juden erhielt? Diese waren sehr häufig. So werden in einem Verzeichnis der päpstlichen Regalien aus Benevent die Einkünfte aus der Färberei der Juden dort erwähnt8). So schenkt Heinrich VI. einem Marienkloster zu Nardo die ganze Judenheit der Stadt Nardo mit den einzelnen Juden und ihren Familien, Gütern, Rechten und dem, was dazu gehört, sodass Lehensleistungen und Zins, Beiträge von Unternehmungen, Pflichtabgaben und Steuern dem Kloster entrichtet werden sollen4). Derselbe Heinrich bestätigt in demselben Jahre dem Erzbischof von Trani neben allen anderen Rechten auch die Ansprüche an die Judenschaft von Trani. Sein Nachfolger Friedrich II. bestätigte 1208 der Abtei von Kasamari den Besitz der Färberei von Gaeta entsprechend einer Schenkung Konstanzes5). Ob die Juden sich mit dieser Verschenkung freuten, wird nicht gesagt. Ebensowenig wissen wir dies vom Jahre 1210 und 1211, wo ״die Juden'1 selbst, ihre Abgaben, ihr Gericht und ihre Färberei an die Kirche von Palermo ״für immer" geschenkt wurden; aber im Jahre 1215 zog Friedrich selbst diese Schenkung zum Teil zurück und sprach sie nur mehr auf 6 Jahre aus6 *). Nach dem Tode Innozenz' hat Friedrich II. noch so manche Judensteuer der Kirche abtreten müssen. Im Jahre 1221 z. B. hat er ein Privileg für die Traneser Juden erlassen, wonach alle י) Über Pfeffer als fixe Abgabe und für Strafkosten s. Berliner, Aus dem Leben, S. 78 und Höniger, I, S. 82. *) Ob die Abgaben für die Kurie selbst oder für Bistümer und Klöster bestimmt waren, in allen Fällen setzte sich die Kirche für die Erhaltung ein. VgL z. B. einen solchen Vorfall in Worms zur Zeit Honorias’ III., M. G. Epist. 6. XIII, 1,226, nro 298. Zu allen die Juden Sizilens betreffenden Fragen siehe Straus a. a. 0. *\ Thesaurus Antiquitatum Benevent II, 236. 4) Ughelli X, 298. *) Winkelmann, acta I, No. 98. 6) Huillard-Brdholles, Hiitoria dipl. Fr., Bd. I, 182, 191, 372.