Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XII. (1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- – (sequence 48)
- Language
- German
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45 mehr auf den Besitz von Regalien, Kirchengütern und auf Lehens- Verhältnisse beschränkt“1). Ja, Benedikt Carus homo (Summus senator) entzog dem Papst im Jahre 1191 alle Einkünfte in and ausser der Stadt und setzte auch in den Landschaften seine Richter ein2 *). Sogar der Papst willigte schliesslich in die Änderung! der Verfassung, bis im Jahre 1197 die alte Verfassung wiederhergestellt wurde 8). Die Schwächung, die die päpstliche Gewalt in diesen Kämpfen durch die blosse Kraft der römischen Gemeinde erfahren hatte, würde allein schon begreiflich machen, dass Innozenz seine theoretische Ansicht von der Heranziehung der Juden zu Steuern seihst gerade in Rom und im Kirchenstaat nicht verwirklichen konnte. Nehmen wir noch dazu an, dass die geistigen und beruflichen Re- Ziehungen zwischen Juden und Christen so gut waren, dass die Städte und Fürstentümer verhältnismässig am wenigsten in der Umgebung des Kirchenstaates das Kirebenrecht zur Anwendung brachten, die Juden sich vielmehr für Geld so manche Rechte erwarben, so verstehen wir, dass Innozenz lieber auf die Steuern verzichten wollte, als dass die Juden sich dadurch womöglich Rechte erwerben könnten. So steht der Bericht Benjamin von Tudelas, der die Gemeindeverhältnisse ja genau kannte4), auch zu Innozenz’ Gesinnung nicht im Widerspruch. Auf keinen Fall ist die Steuerfreiheit auf irgend eine materielle Abhängigkeit Innozenz’ von den reichen Juden Roms zurückzuführen5). Die eine Abgabe, die die Juden seit Jahr und Tag zu entrichten hatten, konnte hinreichen, um auch in Rom, wo die Juden ihrer sozialen Stellung nach alles eher denn Knechte6 *) waren, die Herrschaft der ף Gregorov. IV., S. 585. a) Das. S. 596. s) Das. S. 598; die Stellung des Papstes blieb nach wie vor erschüttert. 4) Die Zahl von 200 für alle Gemeindemitglieder scheint allerdings za klein zu sein. Vgl. Straus S. 11, A. 5. &) So vermutet Güdemann II, S. 74 und Berliner, Geschichte 11, 1, S. 34, dass Innozenz fürchtete, durch Bedrückung der Juden Roms sieh zu schädigen. Das ist sicherlich nicht Innozenz* Grund gewesen. Vielleicht war es der seiner Vorgänger. Dann mag obiges die Frage beantworten, warum Innozem die Steuern nicht eingeführt hat. Das »Judengeld* der Minnesänger (Güdemann I, 132) braucht nicht aus Innozenz* Tagen zu stammen, braucht überhaupt nicht Geld der Juden, sondern (wie »Judaslohn*) Bestechungsgeld zu heissen. 6) Siehe die vorige Anmerkung.