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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1918-01-01 · XII. (1918) · page 46

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XII. (1918)
Date
1918-01-01
Page
– (sequence 46)
Language
German
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43 A. Leistungen, a) Stenern und Abgaben. Von jeher waren die Leistungen, die eine Körperschaft zn erwarten hatte, eng verknüpft mit der Politik, die 'sie den ״Leistenden" gegenüber befolgte. In Theorie und Praxis der Kurie, wie sie bezüglich der Steuern und Abgaben der Juden vertreten wurde, zeigt sich demnach ihre Politik, die in dieser Frage zugleich den Einfluss wiederspiegelt, den die Kirche auf das Verhältnis der Juden zum Staate ausübte. Die Theorie zeigt sich am deutlichsten bei dem Dominikanermönch Thomas von Aquino 1). Die fromme Herzogin von Brabant hat acht Fragen an ihn gestellt. Fünf davon beziehen sich auf die Juden. Die Herzogin nämlich fühlt sich wegen ihres Vorgehens gegen die Juden bedrückt und möchte ihr Gewissen erleichtern und ihr Seelenheit retten, das durch ungerechten Gewinn gefährdet sein könnte. Sie wendet sich darum an Thomas. Dessen Antwort, in der er selbst zwischen Theorie und Praxis geschieden wissen will, zeigt so recht den Unterschied zwischen der Zeit vor und nach Innozenz. Bis dahin hatte es Männer gegeben, die die Plünderung der Juden nicht ungern sahen; diese hatten sich wenig darum gekümmert, ob den Juden die Mittel zur Fristnng des Lebens entzogen würden. Thomas will aber nur die servitudo, die Knechtschaft, und nicht die Vernichtung; darum gesteht er zwar dem Landesherrn das Hecht zu, die Habe der Juden an sich zu nehmen wie sein Eigentum, jedoch mit der Einschränkung, dass ihnen die Mittel, ihr Leben zu fristen, nicht entzogen würden. Aber etwas soll bei der Erhebung der Steuern beobachtet werden: das Herkommen. Die Herzogin kann, so entscheidet Aquino, von den Juden Steuern fordern, aber nur, wie es ihre Vorgänger taten. ף Für die Anschauung des Thomas über die Juden s. Summa theologiae (2—2), questio X, de infidelitate in communi, art. YI11 fl: questio 78, de vitio usurae in mutuis; auch tertia pars, quest. 68 und de regimine principum ad ducissam Brabantiae (Reg. 770); vgl. Güdemann, II, S. 98 ff., und K. Werner, der hl. Thomas von Aquino, I, 115 ff., ferner das nach Brabant gerichtete Schreiben des Papstes Urban IV. (Les Registres d* Urbain IV., registre di c&meral P. 57 nro. 204).

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