Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XII. (1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- – (sequence 43)
- Language
- German
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Gesichtspunkten auffassen lehrte 1). Wie oft wurde später das Gleichnis wiederholt, wonach die Juden nicht als ״Fremde“, sondem als Ungläubige betrachtet werden sollten I Innozenz hat es zuerst angewandt. Nicht durch ihre Nation oder den Staat, dem sie angehörten oder aus dem sie kamen, sondern durch ihren Glauben sollten sie geschieden sein von der sie umgebenden Welt; nicht mit dem Auge des Römers, Franzosen oder Deutschen, sondem mit dem des gläubigen Christen sollten sie angesehen und nur darnach, nach ihrem Gegensatz zum christlichen Glauben, sollten sie beurteilt, oder besser: verurteilt werden. Daraufhin sah man in dem jüdischen Volk ein Gastyolk 2), das wohl geduldet wurde, aber unverdienterweise. Denn ein Knecht verdient nicht gastlich aufgenommen zu werden, und der Jude ist Knecht. So lehrte Innozenz III. in einem Schreiben an den Erzbischof von Paris, das ins Corpus iuris canonici aufgenommen worden ist. Da wird als Grund für die Knechtschaft, zu der sie verdammt sind, angegeben, dass sie den Heiland gekreuzigt, dessen irdisches Erscheinen zur Erlösung Israels Propheten vorausverkündet hatten. Er kann sich sogar auf Sarazenen, die doch selbst ungläubig waren, berufen. Auch von ihnen seien Juden vertrieben worden. (Tatsächlich waren es ja Sarazenen, die das Judenabzeichen stifteten, ehe es Innozenz III. zur allgemeinen Geltung gebracht hat.) Demgegenüber nehmen sie die Juden liebevoll auf und duldeten, dass sie bei ihnen wohnten; deswegen dürften sie jedoch nicht undankbar sein und den Christen, die sie gleichsam aus Mitleid aufgenommen haben, Gunst nicht mit Schmähungen, Freundlichkeit nicht mit Verachtung erwidern, ״so wie es die Maus im Ranzen, die Schlange im Schosse und das Feuer im Busen ihren Wirten zu erweisen pflegten“ 3). Und besonders betont der Papst, dass die Juden von den Fürsten aus Gnade in deren Ländern zugelassen seien und sich doch nicht scheuten, Übergriffe zu begehen . . .4). *) Die Bezugnahme auf frühere Urkunden ist nicht immer genau zu nehmen. Andererseits kommt es vor, dass selbst bei ausdrücklicher Citierung eines Diploms juristisch wichtige Verschiedenheiten obwalten, cf. Blumenstock, Der päpstliche Schutz, S. 52. ף Vgl. dazu die Erzählung der vita des Thomas v. Aquino in Acta Sanetorum, Martii 1, 667. *) Migne 215, S. 694—95. 4) Daselbst, S. 694.