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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1918-01-01 · XII. (1918) · page 42

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XII. (1918)
Date
1918-01-01
Page
– (sequence 42)
Language
German
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bedeutsamer für die Juden wie das erste. Das war ein religiöses. Die Juden waren ja das abschreckende Beispiel, als deren Gegensätze — abstrakt gedacht — die Christen erstanden waren, die, um sich zu erhalten, den lebendigen Gegensatz sich stets vor Augen halten sollten: die Juden als Zeugen für die Wahrheit des Christentums. Darum wünschten die Päpste die Erhaltung des Judentums1). Aber gerade diese letztere Anschauung brachte es ja mit sich, dass man die Juden nicht im Glück sehen wollte, da deren Unglück viel beweiskräftiger für das Christentum war. Wenn trotzdem so manche Päpste sie beschützten, in ihre Nähe zogen, ihnen vertrauten und Privilegien erteilten, so hatten dies die Juden nur dem natürlichen Wohlwollen des einen oder anderen Papstes, welches auch nicht selten durch Geldleistungen beeinflusst wurde, zu verdanken. So war es vor Innozenz III. Zunächst ist die Begründung und Ausführung der früheren Privilegien in den Briefen Innozenz' III. nicht charakteristisch für seine Auffassungsweise: Der Unglaube der Juden sei zwar verwerflich, jedoch sollten sie nicht von Seiten der Gläubigen vernichtenden Bedrückungen unterliegen 2), weil durch sie die Wahrheit des christlichen Glaubens erwiesen werde. Die Berechtigung zu bedrücken wird also davon abhängig gemacht, ob die Existenz der Juden den Glauben der Christen stärken oder schwächen könne 3). Das ist ähnlich wie vorher. Aber Innozenz III. hat daneben Theorien oder vielmehr eine Theorie des Kirchenrechts gegenüber den Juden, die sich nur scheinbar an alte Anschauungen anschliesst, in Wirklichkeit aber das Verhältnis der Juden zu Staat und Gesellschaft unter anderen!) Das Elend des wandernden Restes Israels gilt ja aneh den Juden als eine Strafe für seine Verirrungen. Nur sehen sie dahinter den Gott der Liebe und in der Diaspora das Mittel zur Besserung und Wiederherstellung. 2) So gibt er Ep. II, 302 den Jaden die Versicherung seines Schutzes (Migne 214, 864), indem er ein Edikt Clemens’ III. wiederholt. Speziell zu diesem Erlass siehe Zunz, Literaturgeschichte der synagogalen Poesie 354. *) Obiges Edikt muss also nicht, wie Gndemann II, 88 meint, leere Phrase sein. Es ist aber auch kein Ausdruck wohlwollender Gesinnung, noch ein Ausdruck später empfundener Re.ue (wie Harter. Geschichte Papst Innozenz’ III. II, 658 meint), sondern nur eine Konsequenz seiner Jndenpolitik, die die Juden zu Untergebenen der Kirche machen will (8. weiter S. 41).

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