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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1918-01-01 · XII. (1918) · page 23

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XII. (1918)
Date
1918-01-01
Page
– (sequence 23)
Language
German
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20 וזכרני בהיותי בבערנ״איפעם אחת לא היה מר חמי י דל שמה ועבר שטה דרך אכסנאו׳ גדול אחד והתיר לבעלי בתים לקנות חמאה בשוק, ואמר שהיתר שוואביין ישנו שמה כי מדינת מזנטינ״א *) היא ממש כמו שווייצא בכל מנהגיה במרעה ובבהמות, ושוב אח״כ כשחזר מוחמ״י דל כעם מאד ואסר להם וכר. ״Ich erinnere mich, dass, als ich mich einst in Bern aufhielt nnd mein sei. Schwiegervater nicht zu Hause war, in diese Stadt ein grosser Gelehrter zu Besuch kam, der den Einwohnern gestattete, Butter auf dem Markte zu kaufen. Er behauptete nämlieh, dass die Observanz Schwabens (Butter auch beim Nichtjuden kaufen zu dürfen2)) auch hier Geltung habe, da, was die Molkerei anbetrifft, die Provinz Mesentino (?) 3) in allen ihren diesbezüglichen Gebräuchen sich genau nach der Schweiz richten müsse. Als aber mein sei. Schwiegervater heimkehrte, protestierte er energisch dagegen und verbot es ihnen usw.“ Das Wort בערנ״א in unserem Zitate übersetzt also Güdemann mit ״Verona“. Der Satzzusammenhang weist aber deutlich darauf hin, dass es sich hier nur um Bern in der Schweiz handeln kann. Dafür spricht auch die Orthographie בעונא♦ Wenn nämlich auch im frühen deutschen Mittelalter Verona mit ״Bern“ (Dietrich von Bern) wiedergegeben wurde, so ist eine derartige Transkription in der rabbinischen Literatur des dreizehnten und vierzehnten Jahrhunderts nirgends anzutreffen. Das lateinische V wurde niemais von den ראשונים mit ב, sondern mit ו transkribiert. Für Verona schrieben sie nicht בערנ״א, sondern 4 וירונא), ebenso wurde z. J) Manche ältere Ausgaben haben hier die Leseart הנטיג״א. *> über diesen sog.היתר שוואביץ vgl. Isaak aus Düren נ78 § שערי דורא worauf sich Maharil in seinem Rga. bezieht; die Schilderung der Molkereien und Butterfabrikation im ״Schwabenreiche“ weist aber deutlich darauf hin, dass es sich hier um schweizerische Landschaften handelt. Dem Fragesteller, der in seinemOrte den היתר שוואבי״ן einführen möchte, tritt Maharil entgegen, indem er ihm eine Tatsache aus יבערג״א das doch ״wie die Schweiz zu behandeln sei“, erzählt. Aus diesem Zusammenhang geht nun deutlich hervor, dass unter diesem בערנ״א nicht das welsche (Verona), sondern das deutsehe Bern gemeint sein kann. *) Über die Bedeutung von ״Mesentino“ oder ״Visentino“ (vgL Note 1) soll noch an einer anderen Stelle ausführlich gehandelt werden. 4) VgL Mordechai, Chulin III, 631, Kohn, a. a. 0., S. 108 und daselbst, Beilage m, s. xxx, ה״ך אליעזר סוורונא.

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