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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1918-01-01 · XII. (1918) · page 7

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XII. (1918)
Date
1918-01-01
Page
– (sequence 7)
Language
German
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4 Worten: עכ״ל מהר שמשון מקינון זצ״ל. Hier ist nur der Kommentar, aber nicht das Getformular wiedergegeben, ein Beweis dafür, dass letzteres lediglich vom Kopisten, nicht aber vom Kommentator herstammt. Das Datum des von Sulzbach angeführten Getformulars des 1347) מאור הגט) kann also Juchasins Behauptung, dass R. Samson Schüler des R. Meir aus Rothenburg gewesen sei, nicht erschüttern, da dies lediglich vom Kopisten herrührt. Diese ältere Handschrift aus dem Jahre 1347 — das von Littmann veröffentlichte alte Züricher Dokument aus dem Jahre 1391 ist ohne Zweifel nur eine Abschrift dieses älteren Manuskriptes, wobei nur das Datum geändert wurde — soll nun den Gegenstand unserer folgenden Untersuchung bilden. Wie das Getformular besagt, ist dieses Manuskript in Zürich geschrieben worden. Nach Sulzbachs l) Mitteilung hat der Kopist diesen in der Wiener Kaiserlichen Bibliothek vorhandenen Getkommentar nicht kopflos abgeschrieben, sondern ihn vielmehr hier und da mit seinen eigenen Bemerkungen als Superkommentar versehen. Wir haben es also offenbar hier mit einem gelehrten Kopisten zu tun. Nach Zunz 2) trägt das Formular eines Traubriefes im Wiener Kodex des ״Züricher Semak“ das Datum: Zürich, den 21. Tebeth 5151 (1391), welche Stadt auch im Semak cod. Hh 89 ff. 288 vom Jahre 1344 vorkommt. Das von Littmann (veröffentlichte alte Züricher Dokument einer Wiener Hand- Schrift trägt auch das gleiche Datum: Zürich, den 21. Tebeth 5151. Die beiden Trau- und Scheidebriefformulare werden wohl dem nämlichen Kodex angehören 5 sie sind nichts anders als Kopien der älteren Handschrift aus dem Jahre 1347, wobei nur das Datum geändert wurde. Wenn wir nun die ältere Wiener Handschrift des Getkommentars von R. Samson aus Chinon, speziell aber den hier vorhandenen Superkommentar, genau untersuchen und ihn mit einem ״Zürcher Semak“ vergleichen, so müssen wir unwillkürlich der von Zunz *) aufgestellten Behauptung, die im Laufe unserer Abhandlung noch mehr Bestätigung finden wird, beistimmen, dass die genannte Wiener Handschrift einen Teil des ״Zürcher Semak‘‘ bildet. Der Verfasser des ״Zürcher Semak“ ist somit der Verfasser des ״alten Züricher Dokumentes“. *) A a. 0., S. 30, Note ת• *) Ritus, S. 218. s) Daselbst, S. 220 f.

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