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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1918-01-01 · XII. (1918) · page 6

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XII. (1918)
Date
1918-01-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
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3 ״Donnerstag, den 13. Schewat des Jahres 5107“ (1347). Sulzbach nimmt also an, dass R. Samson selber diesen Seheidebrief redigiert habe. Zu dieser Ansicht neigt auch Rabbinovicz *) hin, der auf Grund des Wiener Manuskriptes behauptet, dass R. Samson im Jahre 1306. nach der Vertreibung der Juden aus Frankreich, mit seiner Familie nach Deutschland und sodann nach Zürich ausgewandert sei. Beides aber für richtig zu erklären, nämlich, dass R. Samson um das Jahr 1260 geboren wurde und im Jahre 1347 als 87jähriger Greis einen גט in Zürich redigiert habe, ist unmöglich. Das von Littmann a. a. 0. veröffentlichte Getformular der Wiener Hand• schritt trägt sogar das Datum: ״am Donnerstag, am 21. Tage des Monats Tebeth des Jahres 5151 nach der Welt- Schöpfung“. Dieser Scheidebrief ist also in Zürich im Jahre 1391, d. h. 85 Jahre, nachdem R. Samson Frankreich verlassen hatte, ausgestellt. Hat etwa auch diesen Get R. Samson hier redigiert? Wir sind also gezwungeu, die eine Annahme der anderen zu opfern. Dass R. Samson um das Jahr 1300 mindestens 40 Jahre alt gewesen sein musste, dafür sprechen die bereits angeführten Zeugnisse des Raschba und Ribasch; niemand hingegen gibt uns die Gewähr, dass den Scheidebrief in Zürich R. Samson aus Chinon selber redigiert habe. Ja, es ist sogar zweifelhaft, ob er überhaupt je Zürich gesehen hat. Nach Gross2) ist er nach der Vertreibung der 1Juden aus Frankreich nicht nach der Schweiz ausgewandert, sondern hat in Marseille sein Domizil genommen und ist, wie David Gans8) berichtet, im Jahre 1312 gestorben. Ich glaube daher mit aller Bestimmtheit annehmen zu dürfen, dass R. Samson nur den Kommentar verfasst hat, das Getformular hingegen vom Abschreiber herrührt, der gewiss in Zürich gelebt hat. Sulzbach, der die Handschrift des ביאור הגט aus der Bibliothek des Herrn M. Goldschmidt in Frankfurt a. M. mit dem Manuskripte der Wiener Kaiserlichen Bibliothek verglichen und im Jahrbuch ediert hat, ist es anscheinend entgangen, dass dieser Getkommentar längst von Josua Boas4) kopiert wurde; er schliesst mit den *) ידקדוקי סופרים I> s. 34. ף Galtia Judaica, p. 581 ff. Zemach David, s. v. 4) 211111 שלטי הכבירים Mordechai, Gittin IX, 446. 1*

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