Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XI. (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- – (sequence 268)
- Language
- German
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248 lasse, wenn ich an dem anderen Besitzer vorübergebe, ohne zu bezahlen — א'כא דחד בהא' ולא חד בהאי —, deshalb hat er als מרא דאתרא, um auch diesem Verdacht den Boden zu entziehen, doppelte Bezahlung geleistet und nachträglich abgerechnet. Ein ganz ähnlicher Fall von חשדא kommt auch Sabbath 23 a vor. Wessen Hof zwei Strassenfronten besitzt, der muss auf beiden Seiten Chanukalichter anzünden; es genügt nicht, wenn er auf der einen Seite anzündet, weil es Leute gibt, die nicht דן לכף זכרת sind und sich sagen, wenn auf der einen Seite kein Licht steht, so hat er es sicherlich auf der anderen Strassenseite angezündet; sie schliessen vielmehr לכף חרבה und sagen: כי היכא דבהאי פיתחא לא אדליק בדיך פיתחא נם' לא אדליק. Vgl. בית יוסף סי׳ תרע״א. So hat' auch Abbaji dem weitestgehenden Verdacht Rechnung getragen.