Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XI. (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- – (sequence 267)
- Language
- German
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247 Eine andere hierher gehörige Stelle sei noch kurz besprochen. Dort in Joma a. a. 0. heisst es weiter: אביי בדשקיה* בישרא מתיי שותפי יהב זוזא להאי רזוזא להאי והדר מקרב להו גבי הדדי רעביד חושבנא ״Wenn Abbaji seinen Einkauf in einer Fleischbank, die zwei Besitzern gehörte, zu machen hatte, so gab er dem einen wie dem anderen sein Geldstück im Betrage des Einkaufes und nachher konfrontierte er die Beiden und rechnete mit ihnen ab.“ Wir haben uns, m. E., den Hergang so vorzustellen. Die Fleischschranne ist, wie vielfach noch heute üblich, im Freien, nur der Fleischhauer steht in seiner Bude, die Käufer ausserhalb derselben. Eine Kontrolle, wie etwa bei uns in grossen Geschäften, dass der Kassier an der Türe sitzt und von jedem Käufer die Bezahlung entgegennimmt, ist dort nicht anwendbar. Damit aber beim Andrang der Käufer sich keiner seiner Verpflichtung entziehe, so kontrollieren die beiden Besitzer zu beiden Seiten die Käufer, schreiben sich die Namen auf und nehmen die Be- Zahlung entgegen. Wenn nun Abbaji nur dem einen der Besitzer Bezahlung geleistet hätte, so wäre damit der Verdacht von Seiten des Metzgers vollständig ausgeschlossen, denn die beiden Besitzer rechnen doch nach Ablauf der Verkaufsstunden mit einander ab und überzeugen sich, dass Abbaji seinen Einkauf bar bezahlt hat. Wie soll da ein Verdacht im Sinne Raschis möglich sein? Wozu bedurfte da Abbaji der umständlichen Prozedur des doppelten Bezahlens und der nachträglichen Abrechnung? Baschi bemerkt wohl dazu; ״ שמא לא ידע חברו שנתתיו לוVielleicht weiss der andere nicht, dass ich es seinem Compagnon bezahlt habe“, aber das muss sich doch bald darauf herausstellen, sonst wäre doch eine gemeinsame Geschäftsführung nicht möglich. Nach meiner Auffassung kann man es jedoch, bei der weit-״ gehenden Rigorosität des Abbaji, berechtigt finden. Er sagte sich: dem einen Besitzer habe ich bezahlt; wenn ich an dem anderen Besitzer vorübergehe, ohne zu bezahlen, so hätte das nichts auf sich. Wie bei den anderen Kunden, so wird er sich auch betreffs meiner überzeugen, dass ich meinen Einkauf prompt beglichen habe. Aber die Zuschauer, die Kunden, die am anderen Ende stehen, die könnten denken, dass ich mir etwas schenken