Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XI. (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- – (sequence 266)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 87% known words query
- IRI
…/3486266-3486295--4826-3491195- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Rashi 1× ep/1002670
OCR text
246 Worten Rabs nur das, was von ihnen balachisch gültig ist: כגון שלקח ואינו נותן דמי המקח לאלתר והוא שיש לו. Seine weiteren Worte: ונמצאו המוכרים תובעין zeigen, dass er die andere LA vor sich hatte: אמר אביי הני מילי באתרא דתבעי, die sich auch in den הל, הרי״ץ ביאת דף מ״ו und in einer Handschrift im ד״ס findet, wie schon כסף משנה bemerkt hat. Nach dieser LA nennt man אתרא דתבעי den Ort, wo sogleich beim Einkauf Bar- Zahlung gefordert wird, während mit אתרא דלא תבעי der Ort gemeint ist, wo man gewöhnlich erst nachträglich die Rechnung begleicht. Im Wesentlichen besteht kein Unterschied zwischen diesen beiden Lesarten, das דלא תבעי der einen wird im Sinne des דתבעי der anderen zu erklären sein. Dennoch lässt sich an diese Variante eine interessante Bemerkung knüpfen. Anschliessend an die Worte Abbajis sagt Rabina dort: ״ ומתא מחסיא אתרא דתבעי הואMata Machsejah [oder Mechasjah] ist אתרא דתבעי“. Mata Machsejah ist nach dem Sendschreiben des Scherira ein anderer, späterer Name für Sura, wo bekanntlich Rab seinen Sitz hatte und dessen Hochschule von ihm gegründet wurde 1). [Vgl. אגרת רש״ג ed. Goldberg, Mainz 1873, S. 35, Berliner, Beiträge zur Geographie etc. S- 46, 54 ff. 2).] Demnach würden sich die Aussprüche von Abbaji und Rabina gegenseitig ergänzen. Ersterer sagt, Rab habe seine Sentenz nur für אתרא דתבעי — nach der LA des RMBM — ausgesprochen, letzterer fügt hinzu, Mata Machsejah — d. i. Sura, der Sitz von Rab — war oder ist noch heute .אתרא דתבעי *) Raschi bemerkt, Mata M. war der Sitz Rabinas. Es war auch der Sitz Rab Aschis. Dieser Rabina war, unter den verschiedenen seines Namens, wohl der Kollege Rab Aschis und hatte ebenfalls dort seinen Sitz. Vgl. Sabbath 125 a und B. Kama 119 b. 2) Wenn Grätz, s. d. S. 55 Note 2, die Stelle in Bezah 29 a als Gegen«• beweis anführt, weil dort Sura neben Mata Machsejah angeführt wird, so sei, abgesehen von Berliners Widerlegung, darauf hingewiesen, dass die Münchener Handschrift an der betreffenden Stelle statt דבסורא die LA דבנהרדעא hat, sodass von dieser Stelle kein Gegenbeweis erbracht werden kann.