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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1916-01-01 · XI. (1916) · page 265

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XI. (1916)
Date
1916-01-01
Page
– (sequence 265)
Language
German
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IRI
…/3486266-3486295--4825-3491194
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245 nicht gestattet, am allerwenigsten einem תלמיד חכם. Wer keine Barmittel besitzt, soll kein Fleisch kaufen. Fleisch war nach seiner Meinung ein entbehrliches Genussmittel und kein notwendiges Nahrungsmittel, daher diese Einschränkung. Für andere Nahrungsmittel, die zu den notwendigen gehören, kann eine solche Forderung nicht geltend gemacht werden. Beim Eiukauf von Brot kann man selbst vom rigorosesten Standpunkt aus nicht verlangen, dass man auf Credit nicht kaufen soll. Es wäre sogar sündhaft so zu tun, denn im ähnlichen Falle, wenn einer auf Almosen angewiesen ist, heisst es: כל מי שצריך ליטול ואינו נוטל הרי זה שופך דמים (Peah 8, 9, Jer.). Da gilt vielmehr das in anderem Zusammenhänge gesprochene Wort: לוו עלי והאמינו בי ואני פורע " Leihet euch aus im Vertrauen auf mich, ich werde es bezahlen“ (Bezah 15 b). Natürlich gilt das nur für den, der nicht in der Lage ist sofort zu bezahlen und den Credit in An- Spruch nehmen muss. Wer die Mittel hat bar zu bezahlen, der soll keine Schulden machen, gleichviel ob es sich um den Einkauf von Genussmitteln oder Nahrungsmitteln handelt. Deshalb hat Rab nur vom Fleischeinkauf gesprochen. Da konnte er seine Sentenz in absoluter Form aufstellen: אי שקילנא ״ בישרא וכויwenn ich Fleisch kaufe und nicht sogleich bezahle“; denn da kann man, talmudisch gesprochen, ממה נפשך sagen: Wer kein Geld hat, soll kein Fleisch kaufen, wer Geld hat, soll es bar bezahlen. Für andere, notwendige Bedürfnisse gilt diese Alternative nicht, da heisst es nur, wer in der günstigen Lage ist, es zu tun, der soll bar bezahlen und keine Schulden machen. Die Anschauung Habs über Fleischnahrung hat jedoch bei den späteren Amoraim keine Zustimmung gefunden. Sie sagten, für uns gehört auch das Fleisch zu den notwendigen Nahrungsmittein. Die Unterscheidung, die Rab machen wollte, fällt also weg. Von seinem Ausspruch bleibt nur soviel übrig, dass ein ודה גדול ומפורסם niemals auf Borg Einkäufe machen soll, wenn er in der Lage ist, bar bezahlen zu können. Dadurch wird die Sentenz Rabs einerseits erweitert und auf alle Einkäufe ausgedehnt, anderseits wieder auf den Fall des Besitzes von Barmitteln eingeschränkt. Damit stimmen nun die Worte des RMBM überein. Er kodificiert von den

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