Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XI. (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- – (sequence 261)
- Language
- German
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- Rashi 1× ep/1002670
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241 Umso besser, sage ich« Ich habe ja nnr behaupten wollen, dass in solchen Fällen der Tatbestand des חלול ה״ gegeben wäre. Um aber jeder Missdeutung aus dem Wege zu gehen, — da die Leute doch nicht wissen konnten, ob Rab in die Lage gekommen war, über das betreffende Stück eine Entscheidung zu fällen oder nicht — hat er als מרא דאתרא, dessen Entscheidung vorkommendenfalls angerufen wird, sich überhaupt zur Regel gemacht, ein für allemal beim Fleischeinkauf Barzahlung zu leisten. Damit hat er weit mehr getan als, was in Chulin 44b gefordert wird, und er hat dadurch eine ,sublimere Auffassung“ über ,חלול ה bekundet 1)- Eine Stütze für meine Auffassung, dass der Verdacht von Seiten anderer Leute und nicht von Seiten des Metzgers zu befürchten sei, fand ich nachträglich im Kommentar des ר, חננאל in der Wiinaer Talmudausgabe. Er schreibt zu unserer Stelle: ״ דאתו למימר אנא חזיתיה לרב דשקיל בישרא בלא דמיDie Leute werden sagen: ich sab, wie Rab Fleisch ohne Bezahlung genommen hat“. Auch in den הלכות הרי״ץ ניאת ed. Bamberger S. מיז lautet die Erklärung ähnlich. Mit Raschis Erklärung lassen sich diese Worte nicht in Einklang bringen. Zu der von mir vorgescblagenen passen sie ganz gut. B. Mit der Auffassung von Raschis Erklärung seitens des Herrn Kritikers bin ich ebenfalls nicht ganz einverstanden Er schreibt: ״Was sagt Raschi? בשאד מאהר לפרוע הוא אומר שאני גזלן ולמד ממני להיות מזלזל בגזל. ,Wenn ich säumig bin im Bezahlen, so wird er sagen, dass ich ein Räuber sei, und er wird mich zum *) Nebenbei will ich meinem Gegner folgendes entgegenbalten: Dass dieses הרחק מן הכיעור kein einfacher דין sei, ergibt sich schon daraus, dass die פוסקים diesen דין gar nicht erwähnen, was schon R. jesaia Berlin im 93 אומר השכחה befremdlich findet. Diese Nichterwähnung scheint darauf hinzuweisen, dass es kein דין, sondern nur משבת חסידים sei. Es heisst doch dort ausdrücklich ״ כולן רשאין ליקחSie alle sind berechtigt, davon zu kaufen“. Wenn nun Rab von dieser Berechtigung keinen Gebrauch machte und sich die משנת חסידים zur Norm nahm, so ist das immerhin etwas. Umsomehr da er davon gar kein Aufhebens macht und sich dessen gar nicht rühmt, wie der Kritiker sagt, sondern im Gegenteil in aller Bescheidenheit erklärt: wenn ich nicht so tun würde, so wäre das von meiner Seite ein חלול ה׳. Vgl. ים של שלמה z. St. und ש״ך Jore Deah 152, 2. Jahrbuch J. L. G. XI. 16