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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1916-01-01 · XI. (1916) · page 262

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XI. (1916)
Date
1916-01-01
Page
– (sequence 262)
Language
German
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242 Vorbild nehmen, um gleichfalls in leichtfertiger Weise Unredlichkeit zu üben“. ״Damit ruckt Rabs Ausspruch ins rechte Licht. Wenn ein gewöhnlicher Mensch מאחר לפרוע ist, dann wird er vom Metzger nicht gleich für einen גזלן erklärt werden. Da wird der Metzger sagen, es hat noch Zeit, wenn der Käufer einige Stunden später oder am folgenden Tage Barzahlung leistet, warum muss er den Preis für seinen Einkauf לאלתר sofort erlegen? Und selbst wenn der Metzger über die säumige Zahlung gewöhnlicher Schuldner den Kopf schüttelt, so wird er deshalb aus ihrer säumigen Zahlung noch nicht die Berechtigung herleiten, מזלזל בגזל zu. sein. U. s. w.a Der Kritiker hat sich hier nicht deutlich genug ausgedrückt. Er will doch sicherlich nicht sagen, dass der Metzger den Rab für einen leichtsinnigeren Menschen ח״ו hielt als seine übrigen Kunden, dass er bei den anderen, wenn sie nicht gleich zahlten, sich damit vertröstete, dass sie später zahlen werden, während er in dieser Hinsicht von Rab geringschätziger dachte; denn das wäre doch unlogisch in höchstem Grade. Warum soll ein Verfahren bei Rab eine גזילה sein und bei anderen nicht? Er will offenbar sagen, das Verweigern der sofortigen Bezahlung ist an sich eine גדלה, bei Rab sowohl als auch bei anderen, aber an gewöhnliche Menschen legt man keinen, so strengen Maßstab an und nimmt sie auch nicht zum Vorbild, während bei Rab beides berechtigt erscheint. Demnach erklärt er die Worte Raschis: הוא אומר שאני גזלן ganz buchstäblich: Selbst wenn ich später meine Schuld begleiche, so wird er mich dennoch als גזלן bezeichnen; die Tatsache, dass ich nicht sofort Bezahlung geleistet habe, ist allein schon in seinen Augen eine גדלה. Gegen diese Auffassung habe ich grosse Bedenken. Ich bezweifle sehr, ob man einen säumigen Zahler בלשון בגי אדם einen גזלן nennt, wenn er die Zahlungsfrist nicht gar zu lange, weit über die zulässige Zeit, hinausschiebt. Meiner Meinung nach hat Raschi den Verdacht oder חלול ה׳ anders aufgefasst. Der Umstand, dass jemand nicht sogleich bezahlt, involviert noch nicht den Tatbestand'einer גדלה. Da es jedoch באתרא דלא תבעי üblich war, sogleich zu bezahlen, so gilt

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