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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1916-01-01 · XI. (1916) · page 259

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XI. (1916)
Date
1916-01-01
Page
– (sequence 259)
Language
German
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239 verdächtigen, dass er sich seiner Verpflichtung entziehen will, weil er nicht gleich beim Einkauf Bezahlung leistet, wenn es so ortsüblich ist und seine anderen Kunden es ebenso halten? Das ist doch unbegreiflich. Nach meiner Auffassung, wie ich sie im Jahrbuch a. a. O. dargelegt habe — ich werde weiterhin nachweisen, dass die frühesten Bischonim höchst wahrscheinlich dieser Meinung waren — ist die Unterscheidung, die Abbaji macht, klar und einleuchtend. Nur באתרא דלא תבעי, wo gleich beim Einkauf bezahlt wird, merken die Mitkäufer, dass Bab von der ortsüblichen Bezahlungsweise ab weicht, und es könnte bei ihnen der Verdacht entstehen, dass er in unzulässiger Weise vom Metzger begünstigt wird. Dagegen באתרא דתבעי, wo die Bezahlung erst nachträglich und nicht coram publico erfolgt, da kann ein חלול ה׳ nicht entstehen, selbst wenn Bab die ihm vorgelegte Bechnung nicht sogleich honoriert, weil dies ein Internum zwischen dem Metzger und seinem Kunden bleibt und nicht in die Öffentlichkeit dringt. Der Kritiker meint, nach meiner Auffassung bliebe auch da der Verdacht bestehen. Die Leute werden immerhin sagen, Bab wird von dem Metzger begünstigt. ״Um diesem Verdacht vorzubeugen, muss das Geld überall . . . sofort bezahlt werden“ s. 0. Dieser Einwand ist ganz und gar unberechtigt, und es wundert mich nur, dass mein Herr Kritiker das nicht eingesehen hat. Der Ausspruch Abbajis richtet sich, von meinem Standpunkt aus, gerade gegen ihn, um seine Meinung auszuschliessen. Du sollst nicht meinen, sagt Abbaji, dass die sofortige Bezahlung unter allen Umständen notwendig sei. Nein, nur wenn der חבם im Gegensatz zum ortsüblichen Brauch nicht sofort den Kaufpreis erlegt, dann würde er durch diese Abweichung von der lokalen Norm dem Verdacht Nahrung geben; und das muss er vermeiden. Wenn er aber באתרא דתבעי wohnt, wo alle anderen erst nachträglich bezahlen, dann liegt kein Anlass zum Verdacht vor, wenn er es ebenfalls so macht. Das ist doch so klar und einfach, dass es im Ernste nicht bestritten werden kann.

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