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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1916-01-01 · XI. (1916) · page 258

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XI. (1916)
Date
1916-01-01
Page
– (sequence 258)
Language
German
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238 warum sollte dieser Verdacht באתרא דתבעי wegfallen? Der Verdacht freilich, von dem Kaschi spricht, כשאני מאחד לפרוע הוא אומר שאני גזלן, bei säumiger Bezahlung für einen מלן gehalten zu werden, fällt באתרא דתבעי naturgemäss fort“. ״Allein der Verdacht, von dem Chulin 44b die Rede ist . . . fällt nur dann fort, wenn die im Laden befindlichen Mitkäufer mit eigenen Augen wahrnehmen, dass der חכם für sein Fleisch denselben Preis bezahlt wie jeder andere. Um diesem Verdacht vorzubeugen, muss das Geld überall, einerlei ob באתרא דתבעי oder לא תבעי, sofort bezahlt werden.“ So meint der Kritiker. Ich bin darin ganz gegenteiliger Meinung. Gerade die Worte Abbajis sprechen für meine Auffassung. Rab sagt, es wäre ein 'חילול ה, wenn er Fleisch vom Metzger nehmen und nicht sogleich — לאלתר — bezahlen würde. Was heisst לאלתר? Jeder, der Raschis Erklärung zustimmt, muss doch annehmen, dass dieses לאלתר sich nur auf den Moment der ortsüblichen Bezahlungsweise bezieht. Ist die sofortige Barzahlung beim Fleischeinkauf üblich, so ist unter לאלתר dieser Moment zu verstehen; zahlt man dagegen gewöhnlich bei Vorlage der Fleischrechnung, dann ist mit לאלתר eben dieser Zeitpunkt gemeint; denn derselbe Verdacht, der באתרא דלא תבעי am Sonntag beim Fleischeinkauf besteht, der entsteht doch באתרא דתבעי am Montag, wenn die Fleischrechnung vorgelegt wird. Wie kann also Abbaji da einen Unterschied machen und sagen, dass באתרא דתבעי kein Verdacht angeht? Meint er wieder, dass באתרא דתבעי nur beim Fleischein־ kauf kein Verdacht entstehen kann, wohl aber bei Vorlage der Rechnung, dann hätte er sich einerseits sehr ungenau ausgedrückt, denn עיקר חסר, die Hauptsache, dass auch באתרא דתבעי bei Vorlage der Rechnung Verdacht entstehen kann, fehlt in seinen Worten; anderseits ist das, was er sagt, — dass באתרא דתכעי beim Fleischeinkauf kein Verdacht angeht — etwas so Selbstverständliches, dass es gar nicht gesagt zu werden braucht. Wie soll jemand auf den Gedanken kommen, dass Rab verpflichtet sein soll, באתרא דתבעי, wo jedermann erst nach Vorläge der Rechnung seine Schuld begleicht, im Gegensatz zur ortsüblichen Einrichtung, sogleich Bezahlung zu leisten? Wie soll da der Metzger auf den Gedanken kommen, den Rab zu

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