Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XI. (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- – (sequence 257)
- Language
- German
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237 nicht entgleiten konnte; מלמד, bemerkt dazu der Midrasch, שאחזה מכד, dass sie es mit gleicher Kraft wie ihr Partner festgehalten hat. LXV1II. In den ״Jüdischen Monatsheften“ Jahrgang 1, Heft 3, S. 110, finde ich unter dem Titel ״Kritische Streifzuge“ eine Besprechung meines Artikels im Jahrbuch X S. 215 ff., SA S. 23, über die Talmudstelle Joma 86 a. Der Verfasser B. B. bezeichnet meine Auffassung als ״nicht stichhaltig“ und will die alte von Baschi gegebene Erklärung rechtfertigen. Das ist ein sehr löbliches und dankenswertes Bestreben, denn das סובה צפרנן של ראשונים kann niemand mehr anerkennen als ich. Ohnedies wollte ich auf den Gegenstand noch einmal zurückkommen, weil ich den betreffenden Artikel noch vor der Drucklegung wesentlich umgearbeitet und erweitert hatte. Nurch durch ein Versehen ist er in der älteren Fassung zum Abdruck gelangt. So bietet sich mir die erwünschte Gelegenheit, nebenbei auf die Einwände der ״Kritischen Streifzüge“ erwidern zu können. 1. An obiger Stelle sagt Eab: ״Es wäre ein חלול השם, wenn ich beim Metzger Fleisch kaufen und nicht gleich bezahlen würde“. Baschi erblickt den ,חלול ה darin, dass der Metzger ihn in Verdacht haben werde, er wolle sich seiner Verpflichtung entziehen. Ich führte eine Baschistelle aus Chulin 44 b an, auf Grund deren ich zu der Meinung kam, der חלול ה׳ beziehe sich auf die Zuschauer, die glauben könnten, Bab werde von dem Metzger begünstigt. Der Kritiker meint nun, die folgenden Worte des Abbaji: לא שנו אלא באתרא דלא תבעי אבל .באתרא דתבעי לא widersprechen meiner Auffassung und bekräftigen Baschis Erklärung; denn Abbaji sagt, der Verdacht kann nur dort Platz greifen, wo es üblich ist, sofort beim Einkauf Barzahlung zu leisten, nicht aber dort, wo der Metzger erst später kommt, um den Betrag der Fleischrechnung einzufordern, ״Wäre es Bab“, so schreibt Herr B. B., ״wie der Verfasser meint . . . bei seiner sofortigen Bezahlung darum zu tun gewesen, den Verdacht zu vermeiden, als ob er für seine erleichternde Entscheidung von dem Metzger begünstigt würde,