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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1916-01-01 · XI. (1916) · page 245

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XI. (1916)
Date
1916-01-01
Page
– (sequence 245)
Language
German
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225 Hier kommt der mvCharakter des Geschäftes zustande durch einen Faktor, den der Gläubiger im Voraus nicht in Anschlag bringen konnte und auf den er keinen Einfluss hat; das ist die Preissteigerung des Weines. Wäre keine Preissteigerung eingetreten, dann hätte sich kein רביית ergeben, auch wenn er ihm, wie verabredet war, Wein geliefert hätte. Wer durch solches רביית sein Vermögen mehrt, von dem kann man nicht sagen, er ist מרבה הונו ובו׳, weil אין בידו להרבות, weil das Wesentlichste, die Preissteigerung, ohne sein Zutun geschehen ist und nicht von ihm ausgeht. Im ersten Fall dagegen, beim Darlehen, sind alle Bedingungen, die das רבית-Ergebnis herbeiführen, von ihm im Voraus festgestellt worden, da kann man sagen, er ist מרבה הונו. Deshalb meint ßaschi, dass der Vers מרבה הונו בנשך ותרבית nur von רבית דאורייתא sprechen kann. Man kann noch weiter gehen und sagen, der Unterschied dieser beiden ת316ת0^רבית liegt schon in deren Namen ausgedrückt. Die Thora und die anderen heil. Schriften kennen nur die Namen תרבית und מרבית, das sind Nomina der Hiphilform, dem Particip מרבה nachgebildet. Das Wort רבית, ein Nomen der Pielform, kommt erst in Mischna und Talmud vor. Es ist nicht unmöglich, dass diese Form mit Absicht gewählt wurde, um damit die Er- Weiterung des ־רביתBegriffes zu bezeichnen. LXIV. In der ersten Mischna des dritten Perek von Moed katan werden die Fälle aufgezählt, in denen גלוח בחול המועד erlaubt ist. Da heisst es u. a.: ״ הבא מבית השבי והיוצא מבית האסוריןWer aus der Gefangenschaft zurückkommt und wer aus dem Gefängnis entlassen wird“. Jeruschalmi z. St. bemerkt dazu: הוינן סברין מימר כשהוא הבוש אצל נכרים אבל אם חבוש אצל ישראל לא אתא מימר לך ואפילו ״ .חבוש אצל ישראל אינו נוח לאדם לגלח בבית האסוריןWir haben geglaubt, dass diese Licenz nur gewährt wird, wenn er bei Nichtjuden gefangen war; später aber wurde entschieden, dass die Erlaubnis auch für den Fall, dass er bei Juden gefangen war, Geltung hat, weil es für den Menschen nicht angenehm (oder: nicht leicht) sei, im Gefängnis Haar und Bart verschönern zu lassen“. So lautet die Erklärung des קרבן עדה. Er deutet die Worte אתא מימר לך im Jahrbuch J. L. O. XI. 15

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