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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1916-01-01 · XI. (1916) · page 244

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XI. (1916)
Date
1916-01-01
Page
– (sequence 244)
Language
German
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IRI
…/3486266-3486295--4804-3491173
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224 Ulam ומרבים בדם רבד בדם. Da fragt die Gemara Nidda 31 a: רכי בידו ש?1 אדם להדברת בדם רבד בדם *Wie kann, man da den Ausdruck מרבים anwenden, es liegt doch nicht in der Hand des Menschen, das Geschlecht des zu zeugenden Kindes — ob männlich oder weiblich — zu bestimmen?“ Die Antwort, die dort gegeben wird, interessiert uns hier weiter nicht. Soviel -ergibt sieb jedoch aus dieser Frage, dass der Ansdruck מרבים, und ebenso מרבה in der Einzahl, nur dort anwendbar ist, wo die betreffende Vermehrung vom Menschen selbst ausgeht und nicht von Zufälligkeiten und Verhältnissen abbängt, die er selbst nicht beherrschen kann. Auf Grund dieser Begriffsbestimmung erklären sich Raschis Worte ganz ungezwungen. Der Unterschied zwischen רבית דאורייתא und רבית דרבנן ist bekanntlich folgender. Ersteres, auch רבית קצוצה genannt, entsteht dadurch, dass man bei einem Darlehen die zu zahlenden 2insen, gleichviel ob in Geld oder in Waren, im Voraus festsetzt. Der Zufall oder andere, vom Gläubiger nicht zu berechnende und bestimmende Faktoren haben auf das Resultat keinen Einfluss. Nach Ablauf der Zeit muss der Schuldner die Zinsen entrichten, vorausgesetzt, dass das בית דין nicht dazwischentritt und die Zahlung wegen איסור רבית inhibiert. Bei רבית דרבנן, das nur auf dem Wege von מקח וממכר entsteht, liegt die Sache anders. Nehmen wir das nächst liegende Beispiel, wie es in der Mischna als רבית דרבנן angeführt wird. Es hat jemand an N. N. eine Schuldforderung und er sagt zu ihm, bezahle mir deine Schuld, denn ich brauche jetzt mein Kapital, ich will die günstige Konjunktur ausnützen und mir einen Vorrat an Wein anlegen. Darauf sagt N. N., du kannst von mir zu jeder Zeit um den Betrag meiner Schuld Wein haben, und ich verpflichte mich, ihn dir zu dem jetzigen Preis zu liefern. Das ist רבית דרבנן und ist verboten, wenn N. N. gegenwärtig keinen Wein besitzt. Denn N. N. wäre gezwungen, nach Verlauf von einigen Monaten den Wein um einen höheren Preis zu kaufen, wenn die Weinpreise inzwischen in die Höhe gegangen wären. Der Betrag der Preissteigerung ist רבית, welches er über den ursprünglichen Betrag seiner Schuld entrichten muss, weil er damals nicht zahlen konnte oder wollte.

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