Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XI. (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- – (sequence 159)
- Language
- German
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139 Interpretation doppelt abzuschreiben1)], es bei sich za führen und immer darin zn lesen alle Tage seines Lebens, damit er lerne, den Herrn seinen Gott zu ehrfürchten und alle Worte dieser Lehre und diese Vorschriften zu üben“. Der Talmud führt dieses Gesetz dahin aus, dass der König die von ihm selbst geschriebene Gesetzesrolle ständig bei sich zu tragen habe und sie nur an den Orten ablegen dürfe, welche die Würde und Heiligkeit des Gesetzes beeinträchtigen würden. Aber der König ist nicht nur verpflichtet, für sich allein das Gesetz zu seinem Studium zu machen, — er hat auch öffentlich, vor allem Volke, die Autorität des Gesetzes dadurch anzuerkennen, dass er am Laubbüttenfeste nach dem Sabbathjahre vor dem versammelten Volke bestimmte Abschnitte des Deuteronomium vorliest 2). Es ist diese Be- Stimmung um so wichtiger, da wir aus einer sehr detaillierten Erzählung des Talmuds wissen, dass und mit welch tiefem Eindruck bei König und Volk sie Anwendung gefunden. Der König soll das Volk selbst an die Verpflichtungen erinnern, die er ihm gegenüber übernommen. Da unter den Abschnitten, die er vorzutragen hat, auch das Königsgesetz selbst sich befindet, so machte er mit dieser Vorlesung das Volk selbst aufmerksam auf die Quelle, aus der seine Gewalt stammt, und das Volk, das, wie oben gezeigt, dem Könige die höchste Ehrfurcht und Ehrerbietung schuldet, soll hier aus des Königs eigenem Munde das Bekenntnis hören, dass all seine Macht bedingt ist durch die Hingabe an das ihm und dem Volke gemeinsame Gesetz. Das grosse Wort eines der grössten modernen Könige, dass der König nur der erste Diener des Staates sei — es sollte im Geiste dieser Bestimmung vor dem ganzen Volke ausgesprochen, vom Könige selbst ausgesprochen werden. Wir wären somit zum Schlüsse unserer Betrachtung gekommen. Versuchen wir uns darüber klar zu werden, welche Bedeutung ein Königtum haben musste, das sich auf Grund der dargelegten Bestimmungen aufbaute, so müssen wir zugestehen, dass es für die Entwickelung des Volkes im Sinne der Theokratie nicht nur keinen hindernden, sondern einen durchaus fördernden l) Sanhedrin I. c. *) Sota 41 aus Deut 31, 11 ft