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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1916-01-01 · XI. (1916) · page 158

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XI. (1916)
Date
1916-01-01
Page
– (sequence 158)
Language
German
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IRI
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138 Umstanden auf 18 festgesetzt; nach der zweiten, der des E. Jehuda, ist die Zahl gar nicht fixiert; nur ist der König verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Frauen sein Herz nicht verderben; nach E. Simon endlich ist das Gebot schon übertreten, wenn auch nur eine einzige Frau das Herz des Königs ablenkt; aber selbst bei Frauen wie Abigail darf die Zahl 18 nicht überschritten werden. (Es ist klar, dass E. Simon ולא יסור לבבו als ein besonderes Verbot neben לא ירבה לו נשים auffasst.) Im Sinne dieser letzten Anschauung sagt E. Isaak an der angeführten Stelle in Sanbedrin: Als Salomo die Tochter Pharaos heimgefübrt, sei der Grundstein zu Eom, der grössten Feindin Israels, gelegt worden; in der Überschreitung des Gesetzes, welche sich in dieser Ehe kundgegeben, habe der Keim all des Verderbens und der Spaltung gelegen, die nach Salomos Tode über Israel hereingebrochen ist und seinen Sturz herbeigeführt hat. Neben diesen ausdrücklichen biblischen Verboten weisen die Babbinen l) auf die Vorschrift Prov. 31, 2 ff. hin: ״Nicht den Königen, Lemuel, nicht den Königen kommt es zu, Wein zu trinken״, wozu Maimonides bemerkt, dass ״das Herz des Königs das seines Volkes sei, und dass Weingelage nur dazu führen könnten, ihn seiner eigentlichen Bestimmung, der Beschäftigung mit dem Gesetze und der Sorge für das Wohl seines Volkes zu entfremden״. § 2. Ebenso wie der Talmud als erstes Erfordernis für die Ernennung eines Königs wahre innere Gottesfurcht bezeichnet, so suchen auch biblisches und talmudisches Recht in der Verweisung des Königs an das als göttlich anerkannte Gesetz und an die Beschäftigung mit demselben den besten Schutz gegen Übergriffe der Königsgewalt in das Gebiet der gesetzlichen Behörden. Wenn daher ein jeder Israelit verpflichtet ist2), sich eine Abschrift des Pentateuchs anzufertigen oder anfertigen zu lassen, so befiehlt dem Könige ein ausdrückliches Gesetz3), ״wenn er sitze auf dem königlichen Throne, sich abzuschreiben dieses Gesetzbuch von den Priestern den Leviten [nach talmudischer *) Sanhedrin 70. י) Sanhedrin 21 b aus Deut. 31, 19. י) Deut 17, 18 und 19.

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