Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XI. (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- – (sequence 157)
- Language
- German
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137 Betrachten wir zunächst die erste Klasse von Anordnungen, so verbietet das Gesetz dem Könige zuerst, die Zahl seiner Pferde übermässig zu steigern1) oder all zuviel Gold und Silber anzuhäufen (V. 17). Nach der talmudischen Erklärung2 *) bezieht sich das erste Verbot auf ein jedes Pferd, dessen der König nicht für seine Reiterei bedarf, letzteres auf alle Schätze, die nicht zum Unterhalte des königlichen Hofstaates und Heeres erforderlich sind; ja, nach der Ansicht des Jerusehalmis) ist es sogar dem Könige verboten, mehr Schätze anzusammeln, als für den Unterhalt des Heeres auf ein Jahr erforderlich sind. Die letzte Vorschrift wird doppelt wichtig, wenn wir bedenken, dass dem Könige ja das Besteuerungsrecht zugestanden war, in dessen Anwendung er somit sehr beschränkt wurde. — Diese Gesetze, die in unmittelbarem Widerspruch stehen mit alle dem, was noch später vielfach als höchste Ehre eines Königs galt, die den König lehren, seinen Stolz nicht in Luxus und äusserer Pracht zu suchen, sondern in der Sorge für das Wohl und das Glück seines Volkes4), werden denn auch vom Talmud sehr stark betont, und es wird besonders5) darauf hingewiesen, wie ihre Vernachlässigung 6) zum Abfall Salomos beigetragen habe. Vor allem aber wird dieser Abfall aus der Verletzung der dritten Bestimmung hergeleitet, welche die heilige Schrift in dieser Hinsicht aufstellt: לא ירבה לו נשים. In Betreff dieses Verses finden wir im Talmud 7) drei verschiedene Ansichten. Nach der ersten ist die Zahl der Frauen und Kebsweiber *) unter allen 1l Deut 17, 16. Die Portsetzung dieses Verses ולא ישיב וכר bedeutet nach Sifre a. 1. nicht etwa, dass der Grund dieses Verbotes in der Befürchtung läge, der König möchte das Volk um des Ankaufes von Pferden willen nach Ägypten zurückführen, sondern es weist nach ihm nur auf die Folgen bin, welche die Verletzung dieses Verbotes nach sich ziehen wurde. Vergl. Hoffmann, Das Buch Deuteronomium I, 319 f. 2) Sanhedrin 21 b. [Vgl. auch meine Bemerkung Schriften der jüdischhellenistischen Literatur 11, 292, 1. 1. HJ *) Sanhedrin 11, 5. 4) Vergl. Maimonides H. Melachim III. 6) Sanhedrin 1. c. *) I. Kön. 10, 26 und 27. 7) Sanhedrin 21 a. s) Maimonides 111, 2 mit Kesef Mischneh.