Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XI. (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- – (sequence 156)
- Language
- German
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136 11, 12 and 16) Männer ans dem Volke in seine Dienste nehmen und sie gegen Entgelt für seine Arbeiten verwenden1). Wer von ihm auf einen Posten im Kriegs- oder Zivildienst berufen wird, ist verpflichtet, diesem Rufe Folge zu leisten. Er darf sich aus allen Gebieten Israels Frauen oder Kebsweiber auswählen, soweit nicht die später noch auszaführenden allgemeinen Be- Stimmungen des Gesetzes in dieser Hinsicht ihm in den Weg treten. m. § 1. Wenn wir die im Obigen auseinandergesetzten Rechte des Königs, die Beschränkungen, welche ihm fast nach allen Seiten hin auferlegt waren, vergleichen mit der Gewalt, zu welcher der König sich leicht durch Benutzung der ihm zu Gebote stehenden materiellen Mittel emporschwingen konnte, so wird es einleuchten, welche Gefahr der Theokratie von Seiten des übermächtig werdenden Königtums drohen musste. Man hatte dem Könige den Oberbefehl über das Heer gelassen — in einem monarchischen Staate kann er keinem anderen zufallen —; war nicht zu befürchten, dass der König, auf jenes Heer gestützt, dem Sanhedrin und dem Priestertum, den Bollwerken der Theokratie, trotzen und all die Schranken niederwerfen würde, welche sie seiner fürstlichen Willkür in den Weg stellten? Das Königtum, wohltätig in der Hand eines weisen und gemässigten Fürsten, konnte, wo diese Bedingung fehlte, leicht den ganzen Bau des jüdischen Staates in seinen Grundlagen gefährden. — Schon das biblische Gesetz hatte diese Gefahr vorausgesehen, ebenso aber auch, dass das einzige sichere Bollwerk gegen sie die wirkliche innere Hingebung des Königs an das Gesetz sei. Diesen Zweck sucht es nun in zwiefacher Weise zu erreichen, indem es erstens von ihm alles zu entfernen sucht, was seinen Geist von der Unterwerfung unter die religiöse Vorschrift auf die Bahn unumschränkter Selbstherrschaft lenken könnte, zweitens durch bestimmte positive Gebote ihn an seine Unterordnung unter das Gesetz ständig za erinnern sucht. ‘) Maimonides IV, 3 mit Kesef Mlschneh.