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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1916-01-01 · XI. (1916) · page 154

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XI. (1916)
Date
1916-01-01
Page
– (sequence 154)
Language
German
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IRI
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184 Freibeit der einzelnen zustehen, so dürfen wir bei der Erörterung der biblischen Zustände nicht vergessen, dass gerade in diesem Punkte die königliche Gewalt im Orient ihren Gipfelpunkt erreicht hatte, dass ihr gegenüber die Berechtigung des Einzelnen völlig zurücktritt. Es versteht sich von selbst, dass auch in der jüdischen Geschichte dieses Beispiel aller benachbarten Völker nicht ganz ohne Einwirkung bleiben konnte. Gleich bei dem Verlangen des Volkes, einen König an seiner Spitze zu sehen, stellt ihm Samuel als notwendigste Folge dieses neu zu begründenden Königtums die Bedruckung und Beschränkung in den natürlichsten Rechten dar1); uud der Steuerdruck und Frondienst, mit dem Salomo das Volk belastete, vollends der Mord des Nabot, der von Achab berichtet wird, zeigt uns, wie der asiatische Despotismus auch in Israel Eingang fand. Doch darf man auch hier nicht aus dem Auge verlieren, dass wenigstens rechtliche Formen für diese Handlungen gesucht worden, dass z. B. Achab den Mord des Nabot durch eine Gerichtsverhandlung verhüllte, sodass man wenigstens den Schein des Despotismus zu vermeiden bemüht war; dann aber, dass diesem Despotismus in der Prophetie eine Macht gegenüberstand, die ohne Rücksicht auf die königliche Gewalt das Recht der Religion und der Bürger vertrat, und die gerade in den Momenten am bedeutungsvollsten aufzutreten pflegte, wo die menschliche Gewalt alle Schranken zu überschreiten drohte. Das Prophetentum bildete im altjüdiscben Staate das sicherste Bollwerk gegen den Despotismus. — Im Talmud2) findet sich in Bezug auf diesen Teil des Königsrechtes eine Kontroverse, die wir wohl als einen Prinzipienstreit bezeichnen können. R. Jose fasst nämlich jene oben erwähnte Rede des Samuel, in der der Prophet dem Volke schildert, was es von der Gewalt des zu erwählenden Monarchen zn erwarten habe, als für diese Gewalt bestimmend auf (כל האמור 13 בפרשת המלך המלך מותר); der König ist nach ihm zu allem befugt, was in jener Rede angekündigt wird; R. Jehuda dagegen meint, die Rede des Propheten diene nur dazu, לאיים עליהם dem Volke durch eine möglichst hohe Vorstellung von der königlichen ף L Sam. 8, 11-18. *) Sanhedrin 20 b, 22 b.

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