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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1916-01-01 · XI. (1916) · page 144

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XI. (1916)
Date
1916-01-01
Page
– (sequence 144)
Language
German
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124 n. § 1. Nachdem wir im vorangegangenen die Art des Ur- Sprungs und der Fortpflanzung der königlichen Gewalt darzustellen uns bemüht haben, gehen wir zu den Rechten des Königs über und betrachten zunächst die Ehrenrechte, die mit dem Königtum verbunden waren. Durch die ganze heilige Schrift zieht sich die Ansicht, dass der zu einer obrigkeitlichen Funktion Berufene auf Ehrfurcht von Seiten der ihm Untergebenen zu zählen habe. Die Vorschrift ״Du sollst Gott nicht lästern und einem Fürsten aus deinem Volke nicht fluchen1 ״) stellt die Ehrfurcht, die man Gott, dem höchsten Richter und Fürsten, schuldet, zusammen mit der Ehrerbietang gegen ein einmal anerkanntes Volkshaupt. War dies nun schon bei dem Haupte eines einzelnen Stammes der Fall, wie gross musste erst in biblischer Zeit die Ehrfurcht sein vor dem Könige, dem Vertreter der ganzen Nation, der entweder unmittel־ bar oder doch mittelbar von seinen Vätern her die Salbung gottbegeisterter Propheten empfangen hatte« In dem Satze 2 *): ״Fürchte Gott, mein Sohn, und den König, mit Aufrührern lass dich nicht ein״, tritt die Ehrfurcht gegen den König in die aller־ engste Beziehung zu der gegen Gott, und David, der sich von Saul verfolgt und sein Leben bedroht sieht, schreckt doch, als Sauls Leben in seiner Hand steht, vor dem Gedanken zurück, den Gesalbten des Herrn, den משיח ד anzutasten: ״Wer hätte wohl seine Hand angelegt an den Gesalbten des Herrn und wäre ungestraft geblieben״ a). Der Talmud, der diese Pflicht der Ehrerbietung gegen den König vollkommen anerkennt, folgert sie aus dem Satze ״ תשים עליך מלךdu sollst einen König über dich setzen״, wonach also jeder sich als dem Könige untergeordnet zu betrachten habe4); und zwar gilt diese Ehrerbietung als so wichtig für den ganzen Bestand des Königtums, dass der König nicht das Recht hat, darauf zu verzichten5), selbst um eines religiösen *) Exod. 22, 27. י) Prov. 24, 22. י) i. Sam. 26, 9. 4) Sanhedrin 19. *) Kethub. 17, Satih. L c.

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