Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XI. (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- – (sequence 142)
- Language
- German
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122 auf1), der sich auch durch die ganze biblische Geschichte hinzieht. Schon Saul setzt 2) als selbstverständlich voraus, dass sein Sohn Jonathan zu seinem Nachfolger berufen sei, Adonijahu betrachtet sich (I. Kön. 1) ebenfalls als natürlichen Nachfolger seines Vaters, Rehabeam folgt auf Salomo ohne den geringsten Widersprach, bis sein trotziges Benehmen erst die Revolution hervorruft u. s. w. Diese Erbfolge geschah, wie aus II. Chronik 21, 3 hervorgeht, nach dem Gesetze der Erstgeburt, während die jüngeren Söhne des Königs mit einzelnen Schlössern oder beweglichen Gätern abgefunden wurden. Dies Prinzip der Vererbung nach der Erstgeburt erkennt der Talmud vollkommen an, ja er beschränkt diese Vererbung nicht allein auf die königliche Würde, sondern er erstreckt sie auch auf alle Beamtungen3). Allerdings stellt er4) an den zur Erbfolge im königlichen oder in irgend einem anderen Amte Berufenen die Anforderung, dass er die für sein Amt erforderlichen geistigen und sittlichen Vorzüge besitze, dass er, nach talmudischem Ausdrucke, ״den Platz seiner Väter auszufüllen vermöge“. Wo diese Bedingung fehlt, erlischt jeder Anspruch auf die Erbfolge, und aus diesem Grunde konnte z. B. Salomo dem älteren Adonijahu vorgezogen werden. Das talmudiscbe Recht suchte in dieser Weise die bedenklichen Folgen einer unbedingten Erblichkeit abzuwenden, Folgen, die bei der weiten Ausdehnung, die man der Erblichkeit gegeben, um so bedenklicher hätten werden müssen. Eigentümlich aber gestaltete sich dieses Verhältnis dadurch, dass das davidische Haus5) die Anwartschaft auf eine ewige Dauer der Königsherrschaft erhalten hatte, und dass den Nachkommen Davids ®) für den Fall, dass sie nicht in den Wegen der Ahnen wandelten, zwar eine Demütigung angekündigt, aber doch der Bestand der Herrschaft zugesichert wurde. Wollte man nun diese Verheissung nicht in Widerspruch treten lassen mit dem historischen Faktum, dass seit dem Tode Salomos die Herrschaft über das ganze Israel *) V, 17, 20. *) I. Samuel 20, 31. *) Sifre a. I., Kerithuth 5 b. *) Kethuboth 103 b, Sifra P. Achre Moth 8, &. *) II. Samuel 7, 16. «) Ps. 89, 28.