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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1916-01-01 · XI. (1916) · page 100

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XI. (1916)
Date
1916-01-01
Page
– (sequence 100)
Language
German
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80 Der Einwand, dass der Sabbath ebenfalls zu den מועדי השם zählt und darum unter diesen seinen Platz zu finden liat, ist nicht stichhaltig; denn dann hätte er, wie II. Mos. 28, 12 und noch deutlicher III. Mos. 23, 3 an die Spitze gestellt werden müssen. — Und ebensowenig vermag die Annahme zu befriedigen, dass das Verbot der landwirtschaftlichen Tätigkeit an dieser Stelle seinen Grund darin finden solle, weil die Feste hier mit den Ergebnissen des Landbaus in Verbindung gebracht werden; denn dann hätte doch auch das Arbeitsverbot für die Festtage und nicht wie hier für den Sabbath in Erinnerung gebracht werden sollen. Nun weist aber unsere Stelle nicht nur die eine Ein- Schiebung — das Sabbathruhegebot — mitten in den Festkatalog hinein auf, sondern noch eine zweite in den Vorschriften über die Behandlung der Erstgeburten (Vers 19 und 20) und anscheinend sogar noch eine dritte in der Forderung des Wallfahrtsopfers am Schlüsse von Vers 20. Aber diese Einschiebungen bereiten der Erklärung nicht nur keine Schwierigkeit, sondern sie zeigen sogar auch den Weg, wie die Einschiebung des Verses 21 und die dafür gegebenen Deutungen des R. Akiba und des R. Ismael ihre Rechtfertigung finden können. Der Zusammenhang der Bechorgesetze mit dem Pessachfest ist auf den ersten Blick klar. Die Worte כל סטר רחם לי (Vers 19), die gleichsam die Ueberschrift der ganzen Stelle bilden, wecken sofort den Anklang an eine andere Bibelstelle. Wir wissen ja aus II. Mos. 13,12—15 (,והעברת כל סטר רחם וגו) und ebenso aus IV. Mos. 3, 13 (כי לי כל בכור וגד ביום הכותי וגד), dass der gottgewollte An- Spruch auf die Erstgeburten sich auf das Sterben aller Erstgeborenen, Mensch und Vieh, in Aegypten in der Pessachnacht gründet, und dass der so begründete Anspruch in dem פדיון seine Sublevation zu suchen hat. Es ist daher ohne Weiteres verständlieh, dass diese Vorschriften, die so innig mit dem Pessachgedanken und -gedenken Zusammenhängen, anschliessend an dieses Fest in Erinnerung gebracht werden. Wie verhält es sich aber mit den Schlussworten des Verses 20 ולא יראו פני ריקם? Prima vista (vgl. רש״י z. St.) enthalten sie die Pflicht des Wallfahrtsopfers und wären dann an dieser Stelle sehr unbefriedigend untergebracht. Nach Analogie von V. Mos. 16, 16 hätten sie auch hier ihren Platz im Anschlüsse an die

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