Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XI. (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- – (sequence 98)
- Language
- German
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78 ruhegebots bei ihnen besonders stark entwickelt sei, so dass darum die Thora ihr Verbot doppelt zu unterstreichen für angebracht erachtete. Aber so feinsinnig diese Beobachtung an und für sich auch ist, so wenig kann sie doch als den Gedanken des Thora- Wortes erschöpfend angesehen werden. Denn mag auf der einen Seite die Versuchung zur Übertretung des Buhegebots bei diesen beiden Werktätigkeiten auch überstark sein, so ist andererseits gerade in ihnen doch auch wieder der Arbeitsbegriff so eclatant, zweifellos viel sinnfälliger, und die Übertretung vollzieht sich doch auch in grösserer Öffentlichkeit und mit Aufbietung eines grösseren Apparats, als bei vielen anderen מלאכות; und trotzdem fand die Thora keinen Anlass, jene hervorzuheben. Diese Schwierigkeit bietet daher den Ausgangspunkt für eine halachische Diskussion zwischen B. Akiba1) und B. Ismael. B. Akiba bezieht die Worte בחריש ובקציר תשבת ohne Weiteres auf das Schemittaverbot der Feldarbeit in den Dependancen des Siebentjahres: אינו צריך לומר חריש וקציר של שביעית שהרי כבר נאמר שדך לא תזרע וגו, אלא חריש של ערב ״ .שביעית הנכנס לשביעית וקציר של שביעית היוצא למוצאי שביעיתSäen und Ernten im Siebentjahr kann mit dem Verbot nicht gemeint sein, denn diesbezüglich ist das Verbot ja schon in m. Mos. 25,4 ausgesprochen. Also kann sich diese Stelle nur auf die Aussaat im Sechstjahr, die (mit der Ernte) ins Siebentjahr hineingeht, und auf die Ernte des Achtjahrs, die (in ihren Anfängen) in das Siebentjahr zurückreicht, beziehen“. Man sieht: B. Akiba hält die Möglichkeit, dass die Worte sich auf den Sabbath beziehen, für so völlig ausgeschlossen, dass er darübereinfach zur Tagesordnung fortschreitet. B. Ismael mag dagegen den Gedanken nicht ganz aus dem Zusammenhang mit dem Werkverbot des Sabbaths, auf den die erste Satzhälfte unzweifelhaft hinzielt, losen; die umstrittenen Worte dienen ihm vielmehr zu einem Schluss e contrario, mittelst dessen er die Erlaubnis herleitet, das zum Omeropfer erforderliche Getreide auch am Sabbath (wenn der 16. Nissan auf Sabbath fällt), schneiden zu dürfen, מה חריש רשות אף קציר רשות יצא קציר העומר שהוא מצוה. »Wie das Säen in allen Fällen nur zu Privatzwecken geschieht (weil kein Fall konstruiert werden kann, in dem *) In der eigentlichen Quellstelle in Schebiith 1, 4 wird auffallender Weise R. Akiba nicht genannt, sondern die ihm an allen anderen Stellen (Rosch haschanah9a u. v.a.) zugeschriebene Meinung als סתם משנה angeführt