Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XI. (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- – (sequence 92)
- Language
- German
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72 Niedergericht weitergeführt wird und dass Guedez das Haus des F. in dessen Namen öffentlich versteigern lässt (em pregäo). Erfolgt der Verkauf nicht binnen 2 Monaten, soll F. verpflichtet sein, die noch schuldigen M. 2000 anderweitig aufzubringen. Hierzu wird ihn der Vorstand mit allen diesem zustehenden Zwangsmitteln anhalten. In der Mieteangelegenheit des Jaacob Belmonte und des Jaacob Oeb *) wird diesem eröffnet, es sei jetzt zu spat, um das gegebene Versprechen zurückzunehmen, er hätte sich die Sache vorher überlegen müssen und könne jetzt nur an seine inzwischen nach Amsterdam verzogene Schwiegermutter Regress nehmen. Im Namen der verwaisten Sara (Esther) Franca, Tochter der verstorbenen Frau Sarä Franca, bitten Dr. Jeosua da Fonseca und sein Bruder, Vetter der Genannten, man wolle den Vorstand in Amsterdam veranlassen, die in dessen Verwahrsam befindliche Truhe mit Zeug (cophre com fato), welche jener Waisen von einer ihrer Verwandten zur Verheiratung hinterlassen worden, hierher zu schicken. Auch vermuten sie, dass der Vater David Franco alias Simäo Roiz Dias aus Mälaga alias Simon Dirichsen noch bei jemandem in Amsterdam, speziell bei Jaacob Bernal, Rückstände zugute hat. Man müsse dieses näher untersuchen lassen. — Es würde sie freuen, die genannte Waise dazu überreden zu können, ihre Forderung an Selomo a Cohen einem Schiedsspruch zu unterwerfen. Selomo a Cohen teilt mit, dass eine ehrenwerte Familie, welche vormals den Armen unserer Gemeinde viel Gutes erwiesen hat, in eine sehr bedrängte Lage geraten sei. Es wird beschlossen, diese Familie unter Verschweigung ihres Namens, von Rosasanä an bis auf weiteres, mit monatlich 4 Rt. zu unterstützen. Eine Erörterung in betreff des Kapitals von Es־Hajim wird an das folgende Kollegium verwiesen. Mordochay Abendana lässt durch Jeosua Habilho um Erlaubnis bitten, sein Domizil von Amsterdam hierher zu verlegen. Die Genehmigung hierzu wird erteilt. *) Siehe Seite 70.