Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XI. (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- – (sequence 93)
- Language
- German
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3ד Ishack Senior erklärte, er habe noch verschiedene Konten offen stehen, weshalb es ihm schwer falle, zu ermitteln, wieviel er an Gemeindeabgabe zahlen müsse. Er bot eine Pauschalsumme von M. 1600 an, und man einigte sich schliesslich auf den Betrag von M. 1800. __ Dem Jaacob Soares war der Besuch der Synagoge untersagt worden, weil er über den Vorstand und viele Mitglieder, ja selbst über einzelne bereits verstorbene, üble Nachrede geführt hatte. Seine Vermessenheit war soweit gegangen, dass er sich sogar an der Börse einigen Vorstandsmitgliedern gegenüber in lauter Weise benahm. Er bat nun den Vorstand, ihm zu verzeihen und es bei dem vierwöchentlichen Ausschluss aus der Synagoge bewenden zu lassen. Man gestattete ihm den Zutritt von Bosasanä an, unter der Bedingung, dass er fortan seine Zunge im Zaume hält Dem folgenden Kollegium blieb jedoch anbeimgestelit, ihn auf 6 Monate von den Misvot auszuschliessen. Haim Sarruco soll in Betreff seines Schwiegervaters Gadelha auf die bestehende Verordnung über die Niederlassung Auswärtiger hingewiesen werden. Am 24ten. Auf besondere Fürsprache des HH. Mosö Israel und anderer Personen, wird die dem Jeonatan Israel anferlegte Geldstrafe auf 4 Rt. ermässigt, die er sofort bezahlt. Er darf von Sabbat an die Synagoge wieder besuchen. Am 26ten. Nach vielen Auseinandersetzungen erklärt sich Netanel Abudiente damit einverstanden, alle Differenzen zwischen ihm, seinem Schwager Jacob Coen Lobato, seinem Neffen und der Witwe Sarä Abudiente einem Schiedsgericht zu unterbreiten. Die Schiedsmänner werden in der üblichen Weise ernannt. Der Vorstand hält es für angebracht, in diesem Gemeinde• buche, zur Kenntnisnahme für das nächstkommende Kollegium, darauf hinzuweisen, dass die Verordnungen (Ascamot) der Gemeinde sowohl für diejenigen, die -sie beobachten sollen, wie auch für diejenigen, welche über deren Innehaltung zu wachen haben, oft-