Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XI. (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- – (sequence 88)
- Language
- German
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68 nun ermächtigt, nach ihrem Ermessen ein provisorisches Abkommen za treffen und dieses sodann dem Mahamad zu unterbreiten, der sich eventuelle Abänderungen vorbehielt. Abraham Lopez legt dar, er habe durch Umbauten in dem von ihm bewohnten Hause sehr viele Unannehmlichkeiten erlitten; auch sei ihm hierbei viel Zeug beschädigt worden. Es wird verfügt, ihm die Miete für ein ganzes Jahr zu erlassen und sein Gehalt unverkürzt auszuzahlen. —_ Da der Bürgermeister Jarch in einigen die Gemeinde betreffenden Angelegenheiten sich dieser gewogen gezeigt hat, hielt es der Mahamad für angebracht, ihm als Ehrengabe einen Portugaleser durch die Herren Deputierten überreichen zu lassen. Semuel Guedez trägt vor, er könne mit Jaacob da Fonseca nicht ins Beine kommen, nachdem der Vorstand ihm verboten, seine Angelegenheiten vor das weltliche Gericht zu bringen. Es sei nun keineswegs der Fall, dass er den F. wegen einer Zins־ forderung pfänden lassen wolle, denn dies würde ja gegen die Vorschriften unserer heiligen Torä verstossen; mit dem Erlös der gepfändeten Gegenstände wolle er sich vielmehr für andere, liquide Forderungen decken. Der Vorstand möge nun den F. zur Zahlung anhalten, andernfalls aber, wenn er sich mit seiner Angelegenheit nicht befassen wolle, ihm (dem G.) gestatten, sein Recht bei den ordentlichen Gerichten zu suchen. Der Vorstand behält sich den Bescheid hierüber vor, um zunächst den Herrn HH. zu Rate zu ziehen. David Israel legt dar, er befinde sich in grosser Schwierigkeit, weil er die M. 500, welche an der dem verstorbenen Sohne des Herrn Haham zugesagten Mitgift noch fehlen, nicht aufbringen könne. Der Bruder des Verstorbenen, Jeonan (Jeochanan?) hatte sich bereit erklärt, die Schwagerehe mit der Witwe einzugehen (faria a misva de a cunhadar)1), weigere sich jetzt aber, diesem nachzukommen, solange er die M. 500 nicht erhält. J. bittet, die missliche Lage zu berücksichtigen, in welcher sich somit seine z. Z. bei ihm wohnende Tochter befindet, und hofft von dem Eifer und 1l ln Betreff der Leviratsehe wird auf die Eintragung unter dem 18. Heswan 5417 (|ahrb. VU, S. 189) verwiesen.