Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XI. (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- – (sequence 86)
- Language
- German
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66 Der Herr H. H. verwendet sich zugunsten von Jeonatan Israel und bittet zu berücksichtigen, wie schmerzlich es für einen Israeliten sein müsse, in dieser Zeitx) seine Andacht nicht verrichten zu können. Der Genannte sei ja auch nicht in dem gleichen Masse schuldig wie Moseh Henrriquez. Der Vorstand erwiderte, er könne ohne die Stimmen der übrigen Herren, die das Urteil gefällt haben, in dieser Sache nichts beschliessen. _ 5. Elul. Angesichts der Baufälligkeit unserer Synagoge und der dringenden Notwendigkeit, sie zu vergrössern, berief man eine Versammlung der nämlichen Personen, welche am 25. des vorigen Monats hierüber beraten hatten. Es wurde fast mit Einstimmigkeit beschlossen, von Grund aus neu zu bauen. Nur Ishack Senior beharrte bei seiner Ansicht, dass ein solcher Bau mit vielen Widerwärtigkeiten verknüpft sein würde, denn er befürchte Unruhen. Die Majorität meinte, man solle jedenfalls versuchen, einen am Flusse liegenden Streifen Grund (recanto) von der Kämmerei entweder durch Ankauf oder gegen eine ihr zu zahlende jährliche Beute zu erwerben, um ihn zur Synagoge hinzuzuziehen. Mit den nötigen Schritten wurde Jeosua Abensur betraut. Auch solle man damit anfangen, das nötige Material billigst anzukaufen. Das sonst noch Erforderliche wird der Mahamad veranlassen. 13. selbigen Monats. Der Herr HH. Mosö Israel überreichte die von den Schätzungsdeputierten ihm übergebenen Aufstellungen. Diese ergaben eine Durchschnittsquote von M. . . ., mit deren Einforderung der Gabai beauftragt wurde. _ Jeonatan Israel bat den Vorstand inständig um Milderung seiner Strafe; man solle ihn doch nicht dem Moseh Henrriques gleichstellen, der zwar geschäftlich sein Sozius sei, mit dem er aber in der Handlungsweise nicht übereinstimme. Man möge ihm daher in dieser ernsten Zeit der Andacht den Besuch der Synagoge nicht vorenthalten. Beschlossen: Wenn er die Geldbusse von Et. 10.-r oder einen Teil davon bezahlt, könne er die Synagoge wieder besuchen; dagegen müssen seine übrigen Strafen in Kraft bleiben. l) Nach sephardischem Ritus werden während des ganzen ,Monats Ellul, sowohl morgens wie abends, Selichot gesagt.