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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1916-01-01 · XI. (1916) · page 82

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XI. (1916)
Date
1916-01-01
Page
– (sequence 82)
Language
German
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62 24. s. M. Es wurde der grosse Gewaltakt (grande insulto) zur Sprache gebracht, den David da Silva und Jaacob bar Jeosua gegen ein von hiesiger Stadt nach Rouen fahrendes Segelschiff (charrua) begangen hatten, eine Tat, welche sowohl unserer Gemeinde wie auch der hiesigen Republik in so hohem Grade zum Nachteil gereicht. Man möge Gott dafür danken, dass er uns vor der Gefahr behütet hat, in der wir geschwebt hätten, wenn diese schändliche Absicht zur Ausführung gelangt wäre. Dem Vorstande schien es angemessen, unserer Entrüstung Ausdruck zu verleihen und die Täter zu bestrafen, auch dem hiesigen Hohen Magistrat za bekunden, dass wir alles tun werden, was in unserer Macht steht, um derartige Verbrechen zu verhindern. Es wurde beschlossen, da die beiden Schuldigen von hier abwesend waren, in ihren Wohnungen den Befehl zustellen zu lassen, dass sie bei Strafe des Bannes nicht wieder in das hiesige Gebiet zurückkehren dürfen. Auf die übrigen Komplicen soll gefahndet werden, um sie nach Gebühr zu bestrafen. _ Angesichts dieses Vorfalles erschien es durchaus angebracht, die Bestätigung des uns zustehenden Privilegs herbeizuführen, laut welchem die Herren Bürgermeister uns ihren Beistand gewähren wollen, falls es sich darum handelt, einen Missetäter aus dem hiesigen Gebiete zu verweisen. Die Deputierten werden beauftragt, sich bei den Herren Bürgermeistern mit allem Nachdruck hierfür zu verwenden. Joseph Fidanque soll die M. 20.— bezahlen, welche er dem HH. Moseh Israel schuldet, und darf nicht eher in die Synagoge kommen, als bis er diese Forderung beglichen hat. 15. Tamus. Angesichts der vielen Verpflichtungen der Gemeinde ist es notwendig, die Familie des verstorbenen David de Lima zur Begleichung des vieljährigen Rückstandes an Sedacä und Gemeindeabgabe, für welchen Jaacob und Semuel de Lima die Haftung übernommen hatten, zu zwingen1). Unter Hinzuziehung des vorjährigen Vorstandes wurde beschlossen: *) Siehe S. 51.

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