Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XI. (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- – (sequence 83)
- Language
- German
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63 1) Die Genannten sollen spätestens 3 Tage nach ihrer Ruckkehr auf gef ordert werden, den Rückstand an Sedacä nach Ausweis der Bücher und den an Gemeindeabgabe nach ihrer gewissenhaften Ueberzeugung zu zahlen. Falls sie es verlangen, werde man ihnen bezüglich der Gemeindeabgabe einige Zugeständnisse machen. Wenn sie dieser Auflage nicht binnen 8 Tagen nachkommen, soll mit Strenge gegen sie vorgegangen werden. 2) Bezüglich des Legats der sei. Herren Rochas1) soll ihnen bedeutet werden, dass sie, sowohl in ihrem Interesse wie im Interesse der Gemeinde, die Pflicht haben, die Erledigung des Budierschen Prozesses in Speyer entweder durch Urteil oder durch Vergleich herbeizuführen. Man werde sich auch mit den Milanos dahin zu verständigen suchen, dass sie das Legat für ihre Rechnung übernehmen und die Gemeinde abfinden. 15. Tamus. Ein Gesuch des Asser Luria um Beisteuer zur Verheiratung seiner Tochter wird, mit Rücksicht auf die daraus etwa erwachsenden nachteiligen Folgen, sowie weil es gegen die Ver- Ordnung verstösst, abgelehnt. 28. ds. Mts. Jaacob da Fonseca beklagt sich darüber, dass Semuel Guedez ihn wegen einer Zinsforderung zu 6 °/0 habe pfänden lassen. Der Vorstand findet, dass man dies nicht gestatten dürfe, weil es gegen unser heiliges Gesetz verstosse. Der Schatzmeister soll den G. auffordern, dieses Vollstreckungsverfahren einzustellen, eventuell diesen Fall irgend einer Jesivä zu unterbreiten, deren Entscheidung er respektieren müsse. 4. Ab. Frau Clara Jesurun, Witwe des sei. HH. Ischak Jesurun, klagt, dass sie wegen ihrer zahlreichen Familie mit vielen Sorgen zu kämpfen habe. Sie sei daher entschlossen, ihre beiden bereits erwachsenen Söhne Abraham und Jaacob nach Barbados respektive Serinhäo (Surinam?) zu schicken, damit sie dort ein Weiterkommen finden. Sie bittet um einen Zuschuss zu den Reisekosten. Der 1j Kann auch heissen: Herr und Frau Rocha.