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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1916-01-01 · XI. (1916) · page 76

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XI. (1916)
Date
1916-01-01
Page
– (sequence 76)
Language
German
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IRI
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56 Hiervon wurde Vormerkung genommen, um der Ebengenannten bei ihrer Verheiratung das Legat von 100 Reichstalern nebst M. 50.־־־, welche Daniel Abensur am 29. Adar für diese Misvä gelobt hatte, auszuzahlen, worüber ihr die Gemeinde durch den Schatzmeister einen Revers ausstellen liess. (Uebersetzung.) Da die Anzahl der Einwohner von unserer Nation in Glückstadt mit jedem Tage geringer wird, so dass es den Anschein hat, als ob nicht ein einziger, der sich Portugiese nennt, dort übrig bleiben wird, und da man es aus vielen Gründen als den Interessen unserer Gemeinde dienlich erachtet, den Namen einer portugiesischen Gemeinde und die den Angehörigen unserer Nation zustehenden Privilegien aufrecht zu erhalten; da der Vorstand es auch nicht für richtig hält, die dortige Synagoge preiszugeben (desamparar) und sie der Verfügung des Jeosua Barmoseh und dessen Angehörigen zu überlassen; ferner in Erwägung ziehend, dass jener Ort zu irgend einer Zeit einem der Unsrigen als Zufluchtsstätte dienen kann und dass man sich daher zum allgemeinen Besten nach irgend einem Portugiesen umsehen muss, welcher die Bewachung der Synagoge, das Oeffnen und Schliessen derselben sowie die Beaufsichtigung einiger heiliger Geräte übernimmt, so wählte der Vorstand hierzu den Daniel Jesurun, welcher bereits einige Jahre lang als Hasän der dortigen Synagoge fungiert hatte. Da nun der Genannte Mittel haben muss, um zu leben und die Kosten seines Haushaltes zu bestreiten, gewährte ihm der Vorstand sofort 2 Reichstaler monatlich, welche ihm bis zum nächsten Rosasanä, der uns ein glückliches Jahr bringen möge (gue com bem nos entre), aus der Gemeindekasse zu zahlen sind. Ueberdies soll er sich bemühen, das Bet Haim sowie das Gemeindehaus bestmöglich zu verpachten, um die Einkünfte daraus für sich zu verwenden. Dagegen verpflichtet sich Jesurun: 1) für die Synagoge Sorge zu tragen und sie täglich zu öffnen; 2) jeden Tag, auch wenn er allein sein sollte, daselbst zu beten; An den Sephertagen soll er selber zum Sepher rufen ohne dazu eines Dritten zu bedürfen;

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