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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1916-01-01 · XI. (1916) · page 77

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XI. (1916)
Date
1916-01-01
Page
– (sequence 77)
Language
German
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IRI
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57 3) den hiesigen Vorstand anzuerkennen, da er von diesem die Schlüssel empfange und von ihm abhänge. Er bat nun darum, ihm diesen Auftrag schriftlich erteilen zu wollen, was der Vorstand genehmigte, indem derselbe befahl, ihm eine solche schriftliche Ausfertigung zu übergeben, damit den Gemeindeangehörigen (congregantes) kund sei, dass solches der Wille dieser Gemeinde ist. Man bewilligte ihm Salär für 2 Monate im voraus, die ihm der Schatzmeister auszahlte. (Referat.) 3. Sebat. Es sollen sich diejenigen melden, welche die Massot für die Armen hersteilen wollen. Man lässt bekanntmachen, dass die Gemeindeabgabe im Laufe dieses Monats gezahlt werden müsse und zwar der alten Satzung gemäss, welche unabänderlich innezuhalten sei. Jacob Pardo bittet, man wolle den Herrn HH. Moseh Israel veranlassen, ihm eine Quittung oder Bescheinigung darüber zu erteilen, dass die M. 3000.—, welche er dem Abraham de Crasto schuldete, in die Rechnung aufgenommen worden, welche der Herr HH. mit Ischack de Crasto liquidiert hatte. Es wurde verfügt, ihm diese Quittung zu erteilen. Der genannte HH. wies darauf hin, dass es als ein grosses Aergernis empfunden werden wurde, wenn in einem von Jeosua Barmoseh bei dem Landesgerichte in Glückstadt gegen Abraham Gomez geführten Prozess Angehörige unserer Kation vor Nichtjsraeliten einen Eid leisteten. Man müsse Gomez daher zwingen, sich damit zu begnügen, dass die Eidesleistung nach jüdischem Ritus (com as solemnidades judaicas) erfolgt. Der genannte Herr HH. bat ferner, es zu genehmigen, dass Ischack Aboab an Sepher gerufen und mit Misvä bedacht werde. Hierüber wurde in dieser Sitzung nichts beschlossen, weil Abraham Naar nicht zugegen war.

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