Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XI. (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- – (sequence 65)
- Language
- German
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45 Am 13. s. M. Es erfolgte die Verteilung der Salos Peamim-Spende für Sucot. Man liess folgende Verordnung verkünden: ״Am 6. Nisan vorigen Jahres wurde von der Tevä bekannt gemacht, es sollen keine Kinder zur Synagoge kommen, welche nicht 5 Jahre alt sind oder Aphatarä gesagt haben. Dem jetzigen Vorst an de schien es aus triftigen Gründen angemessen, diese Verordnung mit der Erklärung zu bestätigen, dass Kinder bereits mit Eintritt des 5. Jahres die Synagoge besuchen dürfen, wofern sie mit den übrigen, unter Aufsicht der Vorsteher und Lehrer der Talmud Tora stehenden Kindern Platz nehmen.“ Zur Verlesung gelangt ein Schreiben der Parnassim von Pidion Sebuim, in welchem über die von der Gemeinde sowie namens Ischack Senior gesandten Gelder zur Auslösung Gefangener dankend quittiert wird. Gott erbarme sich seines Volkes und befreie es aus den Händen seiner Feinde! Ferner verlas man ein Schreiben des Manoel Valencia, in welchem dieser mitteilt, er habe die von dem früheren Vorstande angewiesenen Gelder, nämlich 142 Zechinen (sequinos) für Terra Santa, sowie 115 für Saphet über See versandt, und zwar den ersteren Betrag direkt, den letzteren über Livorno. Da dieses Geld in bar zur Versendung gelangt sei, müssten, wie sonst hier zu geschehen pflegte, gottesfürchtige Personen die Versicherung übernehmen. Hierzu fanden sich die folgenden Personen bereit: Ischack Senior und Mosseh de Pinto bezüglich der 142 Zechinen, sowie Binjamin Abensur, Dr. Pimentei, Dr. Naamias, Selomo Coen, Ab. Naar, Selomo und David Curiel, Jeosua Abaz und Abraham Cenior de Mätos bezüglich der 115 Zechinen. Die genannten Personen unterzeichnen ein Schriftstück, laut welchem sie das Risiko übernehmen. — Es ist zur Kenntnis des Vorstandes gelangt, dass, ungeachtet der von dem früheren Kollegium erlassenen Verwarnungen, 3 An-