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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1916-01-01 · XI. (1916) · page 64

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XI. (1916)
Date
1916-01-01
Page
– (sequence 64)
Language
German
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IRI
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44 er nichts mehr von dem schulde, was ihm AntiL Martins Viegas in Holland übergeben hat, wie auch, dass er, als früherer Teilhaber seines Bruders Andrö de Crasto, dem genannten Aboab nichts mehr schulde. Innerhalb derselben Frist und unter gleichen Formlichkeiten soll Aboab Pais seinerseits auf Gewissen die Erklärung abgeben, dass er für die Havarie und für das, was ihm sonst noch von Andrd de Crasto in Rechnung belastet worden ist, nichts mehr schulde. Gibt jeder die betreffende Erklärung ab, so soll das Rechnungsverhältnis als erledigt gelten. Falls einer die Frist verstreichen lässt oder die Erklärung nicht in der vorgeschriebenen Weise abgibt, so ist er verpflichtet, der anderen Partei das zu zahlen, was er nicht ausdrücklich in seiner Erklärung aufgeführt hat. Am 6. desselben Monats. Infolge vorstehender Entscheidung erschien Dr. Baruch Nahamias im Beisein des Herrn Haham, der ihn ermahnte, seine Erklärung der Wahrheit gemäss abzugeben. Komparent erklärte und nahm auf sein Gewissen, dass er alles bezahlt hat, was ihm von Ant^ Martins Viegas in Holland übergeben worden, und dass weder er noch sein Bruder Andrö de Crasto dem besagten Pais noch etwas schuldet, vielmehr versichere er auf Gewissen, dass Pais sein Schuldner sei, jedoch gewähre er ihm Erlass und enthebe ihn von der Eidesleistung. Hiermit war der Entscheidung Genüge geschehen und die Angelegenheit erledigt. 5428. (Referat.) Am Tage Rosasanä trat der Vorstand auf Antrag des David Aboab zusammen, welcher um die Erlaubnis bat, an diesem Tage in die Synagoge kommen zu dürfen. Man liess ihm durch den Schatzmeister mitteilen, er könne sofort in die Synagoge kommen, sofern er sein Wort gibt, am Fasttag Guedalia das Schriftstück verlesen zu wollen, dessen Verlesung ihm der frühere Vorstand auferlegt hatte; er wollte aber hierauf nicht eingehen. Am 3. Tisry. Der Vorstand trat zusammen und leistete dem Haham in der üblichen Weise den Eid. An dem Tamid und den Gehältern soll keine Veränderung vorgenommen werden.

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